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Redaktionelle Verantwortung
Unsere Redaktion berichtet über die Schweizer ICT-Branche und ordnet internationale Entwicklungen für den hiesigen Markt ein.
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Gastbeiträge und Medienpartnerschaften erweitern das Spektrum von Inside IT. Sie verändern nicht die redaktionelle Verantwortung.
Verbindliche Grundsätze
Die folgenden Grundsätze gelten für die redaktionellen Mitarbeitenden und den Verlag. Sie sichern die Trennung von journalistischer Arbeit und kommerziellen Interessen.
Redaktion und Verlag orientieren sich an der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserats und den dazugehörenden Richtlinien.
Journalistinnen und Journalisten trennen ihre redaktionelle Tätigkeit strikt von den Interessen von Werbekunden. Partner erhalten keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte.
Geschenke mit einem Wert von mehr als 30 Franken werden grundsätzlich abgelehnt. Ausgenommen sind beruflich nützliche Kleinigkeiten und branchenübliche Leistungen an Presseanlässen. Zusätzliche Privilegien bedürfen der Absprache mit dem Verlag. Ausnahmen gelten nur, wenn sie der Presse allgemein angeboten werden und nicht der Beeinflussung einer einzelnen Person dienen.
Wertpapierbesitz und andere Interessenbindungen, die eine Berichterstattung berühren könnten, werden gegenüber Verlag und Leserschaft offengelegt – bei betroffenen Beiträgen mit einer transparenten Schlussbemerkung. Regelmässige Mitarbeitende besitzen keine Wertpapiere von Unternehmen, über deren Marktumfeld sie berichten.
Persönliche Freundschaften innerhalb der Branche dürfen die redaktionelle Arbeit nicht beeinflussen. Enge Beziehungen und weitere relevante Interessenbindungen werden transparent gemacht.
Die Redaktion verwendet die neue deutsche Rechtschreibung, soweit dies im jeweiligen Kontext sinnvoll ist.
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