Die Solothurner Stimmenden hatten im November 2020 ein Gesetz angenommen, das dem Kanton die automatisierte Fahrzeugfahndung ermöglichte. Damit erhielt die Polizei beispielsweise die Möglichkeit, mit Kameras erfasste Kontrollschilder mit sämtlichen Personen- und Sachfahndungsregistern abzugleichen.
Nun hat das Bundesgericht eine Beschwerde von mehreren Bürgerinnen und Bürgern, darunter Juristen, teilweise gutgeheissen. Es verlangt unter anderem stärkere Einschränkungen bei der automatischen Fahndung nach Fahrzeugen.
Bundesgericht verlangt Anpassung der Verordnungen
Der Anwendungsbereich der automatischen Fahrzeugfahndung sei nicht genügend eingeschränkt, so das Gericht. Der Gesetzgeber müsse diejenigen Fahndungsdateien bestimmen, in denen ein systematischer Abgleich erforderlich und verhältnismässig sei. Kriterien dafür seien die Schwere der drohenden Gefahr und das Gewicht öffentlicher Interessen.
Das Bundesgericht verlangt zudem Anpassungen der entsprechenden Verordnungen. Es will unter anderem genauer geregelt haben, wie lange eine automatisierte Fahrzeugfahndung dauern darf, wie lange Daten aufbewahrt und zu welchen Zwecken sie an welche Behörden weitergegeben werden dürfen.
Zudem muss gemäss dem Urteil geklärt werden, wer bei der Kantonspolizei die Massnahme anordnen darf. Vorsehen muss der Kanton auch die Protokollierung von automatischen Fahrzeugfahndungen und regelmässige Kontrollen durch eine unabhängige Stelle.
Informationspflicht ist zwingend
Zudem nimmt das Gericht die Behörden bei der nachträglichen Information von Personen, gegen die verdeckt gefahndet wurde, in die Pflicht. Es hat eine Bestimmung aufgehoben, die es erlaubte, die Benachrichtigung aufzuschieben oder ganz zu unterlassen.
Das Solothurner Polizeigesetz war bereits vor der Volksabstimmung vor gut zwei Jahren umstritten. Gleich zwei Komitees hatten das Referendum dagegen ergriffen. Im Abstimmungskampf sprachen die Gegnerinnen und Gegner des Erlasses von einem "Überwachungsgesetz".
Regierung sieht sich bestätigt
Trotz der Kritik aus Lausanne sieht sich der Solothurner Regierungsrat durch das Urteil bestätigt. Das oberste Gericht habe ausdrücklich die Rechtmässigkeit der polizeilichen Vorermittlungen bestätigt, schrieb die Staatskanzlei in einer Stellungnahme.
Observation und verdeckte Fahndung hätten sich als wirksame Mittel für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung bewährt, hiess es weiter. Mit dem Urteil könnten diese fortgeführt werden – denn der Haupteinwand der Beschwerdeführenden, wonach es für die Anordnung dieser Massnahmen einen Tatverdacht brauche, habe das Gericht klar abgewiesen.