Bei einer Strommangellage will der Bundesrat die Übertragung grosser Datenmengen im Mobilfunknetz erschweren und gewisse Webseiten sperren. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat er in die Vernehmlassung geschickt.
Ein solches Szenario gilt aktuell als unwahrscheinlich. Um im Notfall aber einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern, brauche es auch branchenspezifische Massnahmen, teilte der Bundesrat mit. Mit der Telekommunikation habe eine weitere Branche Vorschläge zur Senkung des Stromverbrauchs ausgearbeitet.
In einem ersten Schritt würden laut Vorschlag gewisse Webseiten gesperrt. Betroffen wären viel genutzte Plattformen für soziale Medien, Videos und Musik. Dies mit dem Ziel, den Datenverkehr zu reduzieren. Um welche Plattformen es sich handelt, konkretisiert der Bundesrat nicht. Die zu sperrenden Plattformen würden erst im Krisenfall festgelegt, heisst es in einem Dokument zur Vernehmlassung.
Stufenweise weitere Massnahmen
Danach würden zunächst Frequenzbänder abgeschaltet. In der ersten Phase die hohen Mobilfunk-Frequenzbänder, die die höchsten Bandbreiten bieten, in der zweiten die mittleren. Als letzte Massnahme würden 10% der Makro-Antennenstandorte abgeschaltet. Dies führe zu Einschränkungen in der Versorgungsqualität im Mobilfunk, so der Bundesrat. Der Basisbetrieb bleibe jedoch ermöglicht.
"Netzabschaltungen oder ein unkontrollierter Netzzusammenbruch hätten jedoch für die Telekommunikation weitaus gravierendere Folgen", schreibt er.
Zweite Sonderlösung nach dem ÖV
Die Vernehmlassung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk dauert bis zum 21. Mai. Es ist die zweite Vernehmlassung zu einer "Branchenlösung". In einer Strommangellage sei die Kontingentierung der Grossverbraucher zwar eine wichtige Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern, hiess es vom Bundesrat. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen brauche es jedoch spezifische Lösungen.
Im Herbst 2023 war ein Vorschlag in der Vernehmlassung, der es ermöglicht, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr auf der Schiene in einer Strommangellage ihren Grundauftrag zumindest teilweise weiter erfüllen können.
Vorgesehene Massnahmen im öffentlichen Verkehr wären eine generelle Ausdünnung des Verkehrs, das Streichen von Sonderzügen, kürzere Zugkompositionen und auf der Strasse der Ersatz von Elektrobussen mit Dieselbussen. Der Güterverkehr würde im schlimmsten Fall auf lebenswichtige Waren wie medizinische Güter, Versorgungsmaterial der Armee oder Lebensmittel eingeschränkt.