Am 13. März hat das Bundesamt für Gesundheit eine offene Ausschreibung gestartet, mit der ein neuer Betreiber für die Referenzumgebung für das elektronische Patientendossier (EPD) gesucht werden soll. Wer sich dafür bewirbt, muss sich für lange Zeit verpflichten: Der Vertrag mit dem bisherigen Leistungserbringer läuft Ende 2025 aus. Der neue Betreiber soll sich ab November 2024 um die Übernahme kümmern und Referenzumgebung dann bis Ende 2035 als SaaS-Lösung betreiben und weiterentwickeln.
Die EPD-Referenzumgebung soll EPD-Softwareherstellern, Stammgemeinschaften und anderen EPD-Stakeholdern ermöglichen, zu überprüfen, ob die in ihren IT-Systemen implementierten Schnittstellen und Austauschformate den gesetzlichen Vorgaben an die Interoperabilität entsprechen.
Freihändige Vergabe 2017
Bei der Entwicklung der Referenzumgebung gab es schon einige Stolpersteine. Die ursprüngliche Ausschreibung musste abgebrochen werden, weil keine Angebote eingegangen waren. Im Jahr 2017 wurde der Auftrag daraufhin freihändig an das belgische Unternehmen IHE-Europe vergeben. Dieses hatte laut BAG nachweisen können, dass es sämtliche Anforderungen erfüllte und den Auftrag gemäss Pflichtenheft erledigen konnte. Im März 2023 wurde dieser Vertrag dann in einem weiteren Freihänder bis Ende 2025 verlängert. Kostenpunkt: 1,3 Millionen Franken.
Durch die jährlichen Anpassungen der Departements-Verordnungen zum EPD und den damit verbundenen Änderungen in den Anforderungen an die Referenzumgebung sei das Kostendach der ursprünglichen Beschaffung vorzeitig ausgeschöpft worden, hiess es im damaligen Zuschlag. Der Zusatzauftrag an IHE-Europe sollte den kontinuierlichen Weiterbetrieb und die Weiterentwicklung der Referenzumgebung bis spätestens Ende 2025 sicherstellen.
Lange Anforderungsliste
Interessant wird sein, ob es bei der aktuellen offenen Ausschreibung dieses Mal Bewerber gibt. Die Liste der geforderten Nachweise ist lang und einige scheinen anspruchsvoll.
Bewerber müssen beispielsweise nachweisen, dass sie eine genügende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben, um den Auftrag erfüllen zu können, der wie erwähnt eine Laufdauer vom mehr als 10 Jahren hat.
Ausserdem müssen sie mindestens ein Referenzprojekt vorweisen können, das hinsichtlich Thema, Komplexität und Grösse (Projektdauer oder Funktionsumfang oder Anzahl Benutzer) mit der Referenzumgebung vergleichbar ist. Und weder der Anbieter noch allfällige mit ihm wirtschaftlich verbundene Unternehmen dürfen selbst Hersteller oder Anbieter von Komponenten der EPD-Infrastruktur sein. Auch dies gilt für den gesamten Auftragszeitraum.