Der Bund nimmt einen neuen E-Voting-Anlauf

21. Dezember 2020 um 12:11
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Mit strengeren Rahmenbedingungen und neuen gesetzlichen Grundlagen können Kantone wieder E-Votings durchführen.

Die Kantone sollen gemäss Bundesratsentscheid wieder Versuche mit E-Voting, der elektronischen Stimmabgabe, durchführen dürfen. Zugelassen werden nur vollständig verifizierbare Systeme. Im Frühling 2022 geht es in drei Kantonen los. Allerdings müssen dafür noch die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die Verordnung über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) angepasst werden. Die entsprechende Vernehmlassung soll 2021 durchgeführt werden.
Den entsprechenden Entscheid über die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs hat der Bundesrat am letzten Freitag, dem 18.12. gefällt, wie Bundeskanzler Walter Thurnherr an einer Medienkonferenz in Bern erklärte.
Die Frage der Sicherheit von E-Voting werde zu Recht diskutiert, sagte Thurnherr. "Sie wissen, dass es hundertprozentige Sicherheit nicht gibt." Der Bundesrat sei aber überzeugt, dass ein "vertrauenswürdiges" E-Voting realisierbar sei. "Das wird unsere Demokratie bereichern." Im Frühling 2022 sollten die ersten Kantone loslegen können.
Dabei handle es sich um die Kantone St. Gallen, Thurgau und Freiburg, ergänzte Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin Kanton Basel-Stadt und Präsidentin der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz. Sie sei überzeugt, dass E-Voting ein Bedürfnis der modernen Gesellschaft sei. "Es geht wieder vorwärts mit dem E-Voting, und das ist gut so." Die Kantone könnten aber die Kosten nicht alleine tragen, "hier müssen wir noch dringend Gespräche führen mit dem Bund".
Seit den gescheiterten ersten Anläufen haben die Behörden mithilfe in- und ausländischer Experten einen möglichen neuen Versuchsbetrieb gemäss strengeren Sicherheitsanforderungen neu konzipiert, so der Bundesrat.
Die Vorschläge einer Expertengruppe waren im November publiziert worden.

Verifizierbar, transparent und möglichst Open Source

Mit der Neukonzeption ziehe der Bundesrat die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase, hiess es am heutigen 21.12. an einer Medienkonferenz der Bundeskanzlei. Demnach will der Bund künftig nur noch vollständig verifizierbare Systeme zulassen. Prüfberichte und die Ergebnisse des E-Voting-Stimmkanals sollen veröffentlicht werden. Die Überprüfung der Systeme und von deren Betrieb durch unabhängige Fachpersonen soll direkt im Auftrag des Bundes erfolgen.
Im Vordergrund der Neuausrichtung stehe ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess und nicht mehr ein durch die Zertifizierung verkörpertes Gütesiegel, wie es im Schlussbericht zur Wiederaufnahme der Versuche heisst.
Für künftige Systeme und Systembestandteile strebt der Bund die Publikation unter einer Open-Source-Lizenz an. Für bereits bestehende Systeme will er prüfen, ob einzelne Komponenten unter eine solche Lizenz gestellt werden könnten.

Eingeschränktes Elektorat

Ausserdem sollen in der nächsten Phase des Versuchsbetriebs in den Kantonen höchstens 30% und national höchstens 10% aller Stimmberechtigten zum E-Voting zugelassen werden. Jeder Kanton soll weiterhin selber entscheiden können, ob er solche Versuche durchführen möchte. Auch die Beschaffung der Systeme soll weiterhin bei den Kantonen bleiben. Beim Bund bleiben die Regulierung und Bewilligung.
Ziel der nächsten Versuchsphase ist laut Bundeskanzlei die Etablierung eines stabilen Betriebs mit vollständig verifizierbaren Systemen. Die Systeme sollen weiterentwickelt, die Kontrolle und Aufsicht wirksamer gestaltet, die Transparenz und das Vertrauen sowie die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft gestärkt werden.
E-Voting kann sich gemäss Bundeskanzlei langfristig nur bewähren, wenn die Bevölkerung dem elektronischen Stimmkanal vertraut. Die Massnahmen zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs sollen dieses Vertrauen stärken. Es gelte weiterhin "Sicherheit vor Tempo".
Der Schweizerische Blinden und Sehbehindertenverband äusserte sich erfreut über den Grundsatzentscheid zur Weiterführung des Versuchsbetriebs mit E-Voting. Für die rund 380'000 Menschen mit Sehbehinderung in der Schweiz bedeute dies Hoffnung auf eine baldige autonome Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen.

Erste Anläufe gescheitert

Im Juni 2019 hatte der Bundesrat entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er hatte dies mit Sicherheitsproblemen begründet. Im Quellcode des Systems der Schweizerischen Post waren Mängel entdeckt worden, die auch das damals im Einsatz stehende System betrafen. Deshalb zog die Post ihr System zurück.
Ausserdem erklärte letztes Jahr auch der Kanton Genf, dass er sein System nicht mehr weiterentwickle und zurückziehe. Seitdem steht in der Schweiz kein E-Voting-System mehr zur Verfügung. Seit 2004 hatten 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.

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