

EU-Gericht: Suchmaschinen müssen Links zu Falschinformationen löschen
8. Dezember 2022, 14:26Betroffene brauchen Beweise um Links löschen zu lassen, aber kein gerichtliches Urteil, sagt der Europäische Gerichtshof.
Suchmaschinen wie Google müssen Einträge aus Ergebnislisten löschen, wenn sie nachweislich falsch sind. Betroffene müssen sich dafür nicht zuerst an diejenigen wenden, die die Informationen ins Netz gestellt haben, sondern können gleich Google und Co. in die Pflicht nehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche fühlt sich von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht. Das Unternehmen hinter dieser Seite ist wiederum Vorwürfen ausgesetzt, gezielt negative Berichte zu lancieren, um die Betroffenen später damit zu erpressen. Google hatte sich geweigert, die Links zu den Artikeln zu entfernen. Man könne nicht beurteilen, ob an den Vorwürfen etwas dran sei, sagte der Internetriese.
Dem folgte der EuGH nicht. Wenn eine Person nachweisen könne, dass eine Suchanfrage auf eine Seite mit offensichtlich falschen Angaben führe, müsse die Suchmaschine den entsprechenden Link löschen. Dazu brauche es auch keine richterliche Entscheidung, hiess es. Die Betroffenen müssten lediglich die Beweise vorbringen, die "vernünftigerweise verlangt werden können".
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