Künstliche Intelligenz soll nach dem Willen des EU-Parlaments künftig strengeren Regeln unterworfen sein. Vor einem Monat wurde
ein Entwurf für den sogenannten "AI Act" vorgelegt, nun haben die Abgeordneten ihre Position für die Verhandlungen mit den EU-Ländern über die endgültige Form des KI-Gesetzes festgelegt. Nach Angaben des EU-Parlaments wäre es das erste umfassende KI-Gesetz weltweit.
Die Absicht des Parlaments ist es, KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen einzuteilen. Je mehr Gefahr von der jeweiligen Anwendung ausgeht, desto strengere Regeln könnten für sie gelten. Auch komplette Verbote soll es geben, etwa von Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum. KI-Systeme, die Menschen nach ihrem sozialen Verhalten oder ethnischen Merkmalen klassifizieren, wären nach dem Willen des EU-Parlaments ebenfalls nicht zulässig.
Die Verhandlungen mit den EU-Staaten sollten nach Angaben des EU-Parlaments umgehend beginnen.
Entscheidend ist, was jetzt kommt
Eine der ersten Stellungnahmen kommt vom deutschen Informatik-Branchenverband Bitkom. Der Bitkom-Präsident Achim Berg sagt, dass die Abstimmung nur ein erster Schritt für die KI-Regulierung war. "Europa steht bei Künstlicher Intelligenz am Scheideweg. Jetzt entscheidet sich, ob der AI Act KI-Innovationen in Europa behindert und ihren Einsatz erschwert oder ob er Europa eine Chancenperspektive in die KI eröffnet. Mit der heutigen Abstimmung im EU-Parlament ist die Diskussion über den AI Act nicht beendet, sie tritt in ihre entscheidende Phase ein."
Berg ist grundsätzlich damit einverstanden, dass KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden sollen. Bei der Einteilung müsse man aber Vorsicht walten lassen. "Es muss jetzt darum gehen, auf der Zielgeraden im Gesetzgebungsverfahren die Schwächen des Vorschlags zu korrigieren. Der zugrunde gelegte risikobasierte Ansatz ist gut und richtig. Nur für den KI-Einsatz im sogenannten Hochrisiko-Bereich gelten strenge Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass KI-Systeme sicher und vertrauenswürdig sind. Wenn aber fast jede zweite KI-Anwendung diesem Hochrisikobereich zugeordnet würde, würde das den Ansatz ad absurdum führen. Es kommt darauf an, nur solche Anwendungen scharf zu regulieren, von denen in der Anwendungspraxis tatsächlich massive Gefahren und Risiken ausgehen können."