Frankreich: Google Analytics ist nicht DSGVO-konform

10. Februar 2022 um 16:40
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Nach den österreichischen sprechen sich auch die französischen Datenschutzbehörden gegen Google Analytics aus. Weitere könnten folgen.

In einem Statement erklärt die französische Datenschutzbehörde CNIL, dass Google Analytics nicht DSGVO-konform eingesetzt werden könne. Denn es würden Daten von Usern in die USA übertragen. Die CNIL erklärte, dass sie "diese Übertragungen als illegal ansieht".
Erst kürzlich hat die österreichische Datenschutzbehörde ein ähnliches Urteil gefällt. Beide Entscheidungen gehen auf Beschwerden des Datenschützers Max Schrems zurück. "Die europäischen Behörden koordinieren die Entscheidungen in einer Task Force und wir gehen davon aus, dass andere Behörden bald ähnlich entscheiden werden", so Schrems in einer Stellungnahme seiner Datenschutzorganisation Noyb.
Hintergrund ist das "Schrems-II"-Urteil beziehungsweise das Kippen des Privacy-Shield-Abkommens. Schrems freut sich über den CNIL-Entscheid: "Auf lange Sicht brauchen wir entweder einen angemessenen Schutz in den USA, oder wir werden mit getrennten Produkten für die USA und die EU enden." Er persönlich würde einen besseren Schutz in den USA bevorzugen, aber das sei Sache der US-Gesetzgeber.
In ihrer Entscheidung fordert die CNIL einen nicht näher genannten Website-Betreiber dazu auf, seinen Betrieb DSGVO-konform umzusetzen und Google Analytics allenfalls abzustellen. Der Website-Betreiber hat dazu jetzt einen Monat lang Zeit.
Die Behörde fügt an, dass man ein Programm gestartet habe, um verschiedene Lösungen zu bewerten. Grundsätzlich empfiehlt die Behörde Tools, die ausschliesslich anonyme statistische Daten ermitteln.
"Die Tatsache, dass die Behörden nun nach und nach US-Dienste für illegal erklären könnten, erhöht den Druck auf EU-Unternehmen und US-Provider, auf sichere und legale Optionen zu setzen. Hier ist vor allem die Verarbeitung ohne faktischen Zugriff von US-Unternehmen wichtig", so die Schrems-Organisation Nyob in ihrer Stellungnahme.

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