Frankreich verbietet kostenlose M365- und Google-Services an Schulen

23. November 2022 um 15:29
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Foto: Kenny Eliason / Unsplash

Der Bildungsminister des Landes hat den Einsatz der Tools unter­sagt, weil die Ver­wen­dung seiner Ansicht nach gegen europäische Daten­schutz­richtlinien verstösst.

Der französische Minister für Bildung und Jugend, Pap Ndiaye, hat erklärt, dass die kostenlosen Versionen von Microsoft 365 Edu nicht mehr in den Schulen des Landes eingesetzt werden sollen. Das Lizenzpaket wird von Microsoft in der kleinsten Version (A1) gratis zur Verfügung gestellt. Es gibt auch die kostenpflichtigen Varianten A3 und A5. Gemäss dem französischen Techmagazin 'Siecle Digital' soll der Einsatz von A1 sowie der kostenlosen Version von Google Workplace nun vom Bildungsministerium untersagt worden sein.
Beide Lösungen seien nicht mit der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) konform und würden auch nicht der nationalen IT-Strategie entsprechen. Hervor geht dies aus einer Antwort an den Abgeordneten Philippe Latombe. Darin erklärt das Bildungsministerium, dass die kostenlosen Angebote von Microsoft Office 365 und Google Workspace nicht genügen qualifiziert seien für einen Einsatz.

Office 365 verboten

Die französische Datenschutzbehörde CNIL empfiehlt den Schulen, auf diejenigen Suiten zurückzugreifen, die europäischem Recht unterliegen und "die Daten innerhalb der EU hosten und nicht in die USA übermitteln". Der Abgeordnete hatte sich an das Ministerium von Pap NDiaye gewandt, um herauszufinden, ob das kostenlose Angebot von Microsoft in Schulen "nicht einer Form von Dumping und unlauterem Wettbewerb gleichkommt".
Wie das Ministerium in seiner Antwort erklärt, sei es eindeutig, dass "die Einführung von Office 365 in den französischen Behörden verboten ist". In einem 2021 veröffentlichten Rundschreiben heisst es, dass die Daten nicht mehr auf den Cloud-Diensten von Microsoft 365 gehostet werden dürfen, schreibt 'Siecle Digital'. Damit sollen die Daten vor möglichen Sicherheitslücken oder sogar vor einem Missbrauch durch die US-Geheimdienste geschützt werden.

Ungültige Datenschutzvereinbarung

In seiner Entscheidung berücksichtigt das Bildungsministerium auch das "Schrems II"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2020. Dieses erklärte die europäisch-amerikanische Datenschutzvereinbarung Privacy Shield für ungültig. Aus diesem Grund sollen künftig nur noch Anbieter ausgewählt werden, die "ausschliesslich dem europäischen Recht unterliegen".
Ähnlich argumentiert auch Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit in Baden-Württemberg. Er forderte im Sommer von den Schulen seines Bundeslandes, dass sie entweder einen datenschutzkonformen Umgang mit M365 nachweisen oder den Betrieb einstellen.

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