Gericht: Kabelüberwachung ist verfassungswidrig

2. Dezember 2025 um 15:44
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Foto: Succo / Pixabay

Das Bundesverwaltungsgericht sagt, dass es keine ausreichenden Garantien zum Schutz vor Missbrauch gibt. Der Bund erhält aber eine Frist, um die Probleme zu beheben.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat entschieden, dass die Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) im Rahmen der "Funk- und Kabelaufklärung" in der derzeitigen Ausgestaltung nicht konform ist mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
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