Der Nationalrat hat einer Motion seiner sicherheitspolitischen Kommission zu einem nationalen polizeilichen Datenaustausch zugestimmt. Der Vorstoss sieht die Schaffung einer zentralen Datenbank vor, über die die Polizeiorgane von Bund und Kantonen direkt auf Informationen über Personen und Vorgänge in der gesamten Schweiz zugreifen können. Der Bundesrat sprach sich bereits Ende November für eine Annahme der Motion aus.
"Die Kantone verfügen nicht über die notwendigen Rechtsgrundlagen, um ihre polizeilichen Daten mit dem Bund und anderen Kantonen zu teilen", sagte die Aargauer Nationalrätin Maja Rinker (FDP) in der Besprechung des Geschäfts. "Es ist in der heutigen Zeit nicht erklärbar, dass der Bund der EU und den Kantonen polizeiliche Daten bekanntgeben kann, die Kantone hingegen die Daten untereinander und mit dem Bund nicht austauschen dürfen", ergänzte sie weiter.
Mit der polizeilichen Abfrageplattform (Polap) soll sich das ändern. Dadurch sollen die kantonalen polizeilichen Datenbanken untereinander und mit den nationalen und internationalen Polizeidatenbanken vernetzt und damit die Interoperabilität innerhalb der Schweiz sichergestellt werden, heisst es im Vorstoss. Mit einer einzigen Abfrage könnten so Informationen aus den diversen Systemen der Kantone, des Bundes sowie auch von internationalen Strafverfolgungsbehörden zusammengetragen werden.
Weil dazu jedoch noch keine Verfassungsgrundlage besteht, muss zuerst das Gesetz angepasst werden. Zudem soll eine neue Kompetenz in der Bundesverfassung geschaffen werden, um die Abfrage polizeilicher Daten unter den Kantonen sowie zwischen dem Bund und den Kantonen regeln zu können. Als Nächstes entscheidet der Ständerat über das Geschäft.
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