Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat den Easygov Online-Schalter für Unternehmen per 24. Mai 2022 ausgebaut. Dies gab die Behörde in einer Mitteilung bekannt. Neu soll die Abwicklung von Grenzgänger-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige in den Pilotkantonen Thurgau und Zürich direkt über das Portal erfolgen können. Weiter sollen auch Stiftungen unter der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) verschiedene Geschäfte wie zum Beispiel die jährliche Berichterstattung online über Easygov einreichen können.
In den nächsten Jahren seien zudem verschiedene Kategorien von Arbeitsbewilligungen geplant, lässt das Seco weiter verlauten. Voraussichtlich Ende 2022 oder im Verlauf des Jahres 2023 sollen dann die Grenzgängerbewilligungen für die weiteren Pilotkantone Aargau, Basel-Stadt und St. Gallen folgen. Das Fernziel bestehe darin, den Melde- und Bewilligungsprozess in allen 26 Kantonen zu erleichtern, schreibt das Staatssekretariat.
Zusammenarbeit mit der ESA
Im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eESA bei der Eidgenössische Stiftungsaufsicht sollen gemäss dem Seco auch neue digitale Funktionen in Betrieb genommen werden. Bisher konnten Stiftungen primär über den Postweg oder per E-Mail mit der ESA kommunizieren. Mit dem aktuellen Update sollen sie die Möglichkeit haben, die Dienstleistungen der Aufsichtsbehörde über die Plattform Easygov in Anspruch zu nehmen und für all ihre Geschäfte mit der ESA, dem Handelsregister, den Ausgleichskassen und weiteren Behörden zu nutzen. Insbesondere die jährliche Berichterstattung soll zukünftig medienbruchfrei und auf elektronischem Wege erfolgen, schreibt das Seco. Bis Ende Februar 2022 seien rund 400 Stiftungen auf dem Easygov-Portal registriert gewesen.