Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Dall-E / GPT-4
Die USA haben die Eintragung als Marke nicht akzeptiert, in der EU ist ein Löschungsverfahren hängig. Eine Einschätzung.
Das United States Patent and Trademark Office (USPTO) lehnte den Antrag von OpenAI, "GPT" als Marke einzutragen, ab. Es sei ein zu allgemeiner Begriff, lautete die Begründung des Patentamts.
GPT steht für Generative Pre-trained Transformer. Seit OpenAI am 30. November 2022 ChatGPT lancierte, ist die Abkürzung zwar eng mit diesem Unternehmen verbunden, dennoch dürfen andere Firmen in den USA die Bezeichnung GPT verwenden, wenn sie ihre eigenen Modelle beschreiben. So steht es im Entscheid des USPTO. "Der beschreibende Charakter ist einer der absoluten Ausschlussgründe. Damit soll eine unberechtigte Monopolisierung von Zeichen als Marken verhindert werden", erklärt Markenrechtsspezialist Jonas Gassmann von der Anwaltskanzlei Vischer auf Anfrage.
Markenrechtsspezialist Jonas Gassmann von Vischer
Laut 'Golem' ist es das zweite Mal, dass die US-Behörde dem Ansinnen von OpenAI eine Abfuhr erteilt. Das Unternehmen hätte noch eine weitere Chance, die Entscheidung beim Trademark Trial and Appeal Board anzufechten.
Auch in der EU hat OpenAI versucht, GPT als Marke zu schützen. Der zugehörige Antrag wurde am 15. Februar 2023 eingereicht und auch eingetragen. Allerdings wird der Eintrag derzeit angefochten, was zur Löschung führen kann.
In der Schweiz hingegen akzeptierte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) den Antrag von OpenAI – oder vielmehr: die Einträge. Geschützt ist hierzulande nicht nur der Begriff "GPT", sondern auch "GPT-3" und "GPT-4" sowie die noch zukunftsträchtigen "GPT-5", "GPT-6" und "GPT-7".
Screenshot: Institut für Geistiges Eigentum
"Nebst der lokalen Praxis spielt auch der Zeitpunkt der Markenanmeldung und die dann bestehenden Verhältnisse sowie letztlich auch die Prüfungsdauer eine Rolle", erklärt Jonas Gassmann.
In der Schweiz hinterlegte OpenAI den Antrag am 3. Februar 2023. Laut Gassmann ein "Zeitpunkt, zu dem "GPT" zumindest in der breiten Öffentlichkeit in der Schweiz noch nicht derart verbreitet war, wie es heute ist". Trotz der relativ strengen Prüfpraxis des IGE sei die Eintragung deshalb nicht so erstaunlich.
Hinzu komme, dass das IGE "gegen einen Aufpreis von 400 Franken eine beschleunigte Prüfung anbietet", sodass diese innert eines statt mehrerer Monate abgeschlossen sei. Die Eintragung von "GPT" als Marke erfolgte bereits am 22. Februar 2023. "Das ist gerade im internationalen Verhältnis sehr schnell", kommentiert Gassmann.
Der Jurist weist auf einen weiteren Unterschied hin: Anders als in der Schweiz oder der EU prüft das USPTO "von Amtes wegen vorbestehende, prioritätsältere Marken Dritter". Hierzulande liege es an den "Inhabern prioritätsälterer Marken, neue Markenanmeldungen zu überwachen und dagegen allenfalls vorzugehen". Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) informiere die Inhaber vorbestehender ähnlicheroder identischer Marken über die Existenz und Eintragung der neuen Marke.