Bei der in Bern geplanten Teilrevision des Polizeigesetzes üben Gemeinden und Parteien vor allem an einem Punkt Kritik: der Anordnung einer Videoüberwachung durch den Kanton. Sie sehen darin die Gemeindeautonomie verletzt.
Bei Orten mit erhöhter Gefährdung könnte mit der Revision des Polizeigesetzes der Kanton eine Videoüberwachung anordnen, auch wenn die betroffene Gemeinde dies nicht will. Die Städte Bern und Biel sowie die Parteien SP, die Grünen, GLP und EVP lehnen diese Änderung ab. Für sie ist es ein Eingriff in die Autonomie der Gemeinden. Die entsprechende Regelung wurde vom kantonalen Parlament verlangt. Die Vernehmlassungsfrist ist am 6. Januar abgelaufen.
Die SVP begrüsst den Vorschlag, bemängelt aber, dass die Sicherheitsdirektion alleine eine Videoüberwachung anordnen könne. Die bürgerliche Partei würde es vorziehen, wenn nur die Gesamtregierung einen solchen Entscheid treffen dürfte.
Mehr Überwachung mit Körperkameras
Videoüberwachung ist auch das Thema bei den Körperkameras, auch Bodycams genannt. Für die Benutzung von Körperkameras mit einer Voraufzeichnungsfunktion gibt es weniger Ablehnung. Eine solche Funktion einer Kamera speichert beim Drücken der Aufnahmetaste das Geschehen, welches sich schon eine bis zwei Minuten vor dem Abdrücken ereignete, nachträglich ab. Ohne die Auslösung dieser Speicherung werden die Aufzeichnungen gemäss den Angaben fortlaufend überschrieben.
Die SP befürchtet aber, dass es mit dieser Änderung der Kantonspolizei generell erlaubt wird, Körperkameras einzusetzen. Die Grünen bemängeln, dass es keine objektiven Kriterien gebe, wann diese Kameras zum Einsatz kommen sollen und der Entscheid beim einzelnen Polizisten oder der einzelnen Polizistin liege. Andere Parteien wie die GLP stellen den Nutzen solcher Körperkameras insgesamt infrage.
Das aktuelle Polizeigesetz ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Damals wurde unter anderem eine Regelung, welche nicht in Kraft trat, vor dem Bundesgericht angefochten. Dabei ging es um den Einsatz von GPS-Geräten für die Observation in der Vorermittlung. Auf den Entscheid des Bundesgerichts hat der Regierungsrat reagiert und passt dementsprechend seinen Gesetzesartikel in der Teilrevision an.