Der Nationalrat hat ein Postulat von SP-Nationalrätin Sarah Wyss angenommen. Es fordert Mindeststandards für Primärsysteme im Gesundheitswesen.
Über 80 Praxis- und Klinikinformationssysteme sind in Schweizer Spitälern, Arztpraxen oder Pflegeheimen im Einsatz. Die sogenannten Primärsysteme dienen der Dokumentation von Diagnosen, Behandlungen, Pflege und Therapie. Nicht alle vermögen zu überzeugen. Nicht immer ist die Interoperabilität gegeben. Nicht immer können Schnittstellen mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) mit einem vertretbaren Aufwand gebaut werden.
Sarah Wyss, SP-Nationalrätin
Deshalb soll der Bund Mindeststandards definieren, fordert Nationalrätin Sarah Wyss (SP/BS) in einem Postulat. "Nicht nur um die Interoperabilität zu ermöglichen, sondern auch um die Qualität zu sichern", schreibt sie. Diese Standards seien die Basis für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Gelten sollen diese Standards nur für Leistungserbringende im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Nationalrat nimmt Postulat deutlich an
Ende März empfahl der Bundesrat das Postulat zur Annahme. Er sei bereit, "die Einführung von Mindeststandards für Herstellende von Primärsystemen im Rahmen des Programms Digisanté zu prüfen". Es gelte aber zu klären, "inwieweit der Bund die Kompetenz hat, Regelungen im Bereich der Primärsysteme zu erlassen", schränkte die Regierung sogleich ein.
Am heutigen Mittwoch, 17. April 2024, hat der Nationalrat als Erstrat das Postulat mit 120 Ja- und 66 Nein-Stimmen angenommen. Die SVP stimmte geschlossen dagegen. "Wir sind der Meinung, dass der Bund mit Sicherheit das falsche Organ ist, um solche Mindeststandards zu definieren", sagte SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi. Der freie Markt könne das besser.