In seiner Sitzung vom 10. Dezember hat der Bundesrat die Grundlagen der Datenpolitik und der sogenannten Datengouvernanz zur Kenntnis genommen. Der Bund soll Daten in Zukunft nach einheitlichen und verbindlichen Regeln bewirtschaften. Die Regierung konkretisiert damit die Umsetzung bereits beschlossener Aufträge wie beispielsweise der nationalen Datenbewirtschaftung (NaDB) und der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes.
"In der Bundesverwaltung soll insgesamt das Verständnis von Daten als strategische Ressource zum Nutzen der Öffentlichkeit gefördert werden", heisst es in einer Mitteilung. " Silos in der Datenhaltung sollen überwunden werden. Dies mit dem Ziel, einen effizienteren Austausch von Daten innerhalb der Verwaltung zu erreichen." Die Datengouvernanz setze dabei verbindliche Leitplanken für die gesamte Bundesverwaltung.
Keine zentrale Datenspeicherung
Von den Grundsätzen der Datengouvernanz würden insbesondere die Kundinnen und Kunden der Bundesverwaltung profitieren. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollten ihre Daten im Kontakt mit den Behörden möglichst nur einmal erfassen müssen und sie sollen Änderungen an einer einzigen Stelle vornehmen können. Der Datenschutz bleibe gewährleistet. Eine zentrale Speicherung der Daten sei nicht vorgesehen.
Die operative Umsetzung der nun festgehaltenen Datengouvernanz erfolge in den jeweiligen Verwaltungseinheiten unter Begleitung eines neu zu schaffenden Fachgremiums, so die Mitteilung. Das Fachgremium werde unter dem Vorsitz der Bundeskanzlei und des Departements des Innern (EDI) tagen.
Als nächsten Schritt erarbeite das EDI in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und der Bundeskanzlei eine Verordnung im Bereich der Datenbearbeitung. Diese soll dem Bundesrat bis Ende 2022 vorgelegt werden.