

Bundesrat setzt Blockchain-Gesetz in Kraft
18. Juni 2021 um 13:16Mit dem Gesetz für DLT und Blockchain sollen die Voraussetzungen für Fintechs in der Schweiz verbessert werden.
Die Schweiz gibt sich neue Regeln zu Blockchain und die Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Der Bundesrat hat den zweiten Teil eines vom Parlament 2020 beschlossenen Gesetzespakets samt Verordnungsbestimmungen per 1. August 2021 in Kraft gesetzt.
Mit der zweiten Tranche würden innovative DLT-Handelssysteme ermöglicht und die Rechtssicherheit im Konkursfall werde erhöht, schreibt der Bundesrat. "Damit gehört die Schweiz international zu den Vorreitern einer modernen Regulierung innovativer Finanzmarkttechnologien." Eine zentrale Neuerung ab 1. August sei die Lizenz für DLT-Handelssysteme.
Nach Angaben des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) handelt es sich um eine Finanzmarktinfrastruktur für DLT-Effekten, die nebst Finanzintermediären weitere Firmen und Personen zum Handel zulassen kann. Zudem wird im Insolvenzrecht die Rechtssicherheit erhöht mit der nun ausdrücklichen Regelung zur Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Konkursfall.
Ein erster Teil der Vorlage ist bereits seit 1. Februar in Kraft, unter anderem Änderungen des Obligationenrechts. Diese ermöglichen die Einführung von Wertrechten auf einer Blockchain.
Die Vorlage verbessert nach Angaben des SIF die Voraussetzungen für Blockchain- und DLT-Unternehmen in der Schweiz. Der Bundesrat möchte die moderne Technologie langfristig fördern, damit die Schweiz ein innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech-Unternehmen bleibt.
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