Die Schuldigen, die (fast) Unschuldigen und die möglichen Lehren aus dem IT-Debakel "Insieme".
Für das Scheitern des Informatikprojekts "Insieme" ist in erster Linie die Eidgenössische Steuerverwaltung und deren früherer Chef Urs Ursprung verantwortlich. Aber auch das Finanzdepartement und der Bundesrat tragen Verantwortung. Zu diesem Schluss kommt die parlamentarische Oberaufsicht in ihrem heute veröffentlichten
Untersuchungsbericht.
Das Projekt war 2001 lanciert worden. Im Herbst 2012 zog Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf die Notbremse und stoppte es. Ursprung musste wegen Verstössen gegen das Beschaffungsrecht den Hut nehmen. Die Kosten belaufen sich auf 116 Millionen Franken.
Merz mitverantwortlich
Wie es zum Debakel kommen konnte, hat eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen (FK und GPK) von National- und Ständerat untersucht. Am Freitag haben die Kommissionen die Ergebnisse vorgelegt.
Unerwartetes förderte die Untersuchung nicht zutage: Insieme scheiterte an mangelnder Führung und Aufsicht. Die Hauptverantwortung trägt die Steuerverwaltung, die sich über Vorschriften und Vorgaben hinwegsetzte.
Das Finanzdepartement unter der Leitung der ehemaligen Bundesräte Kaspar Villiger und Hans-Rudolf Merz sowie von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf tragen eine Mitverantwortung. Das Departement nahm seine Aufsichts- und Führungsfunktion zu wenig wahr, laut dem Bericht insbesondere zwischen 2007 und 2010, also unter der Leitung von Merz. Widmer-Schlumpf übernahm das Departement im November 2010.
Dem Bundesrat wiederum kommt eine übergeordnete Verantwortung zu. Er verpasste es nach Ansicht der Parlamentskommissionen, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und wirkungsvolle Vorgaben zu machen. Keine Schuld trifft die Finanzkontrolle, doch hat diese den Bundesrat und die parlamentarischen Oberaufsichtsorgane nicht immer angemessen unterstützt.
Schlüsselpositionen falsch besetzt
Im Detail kritisieren die Parlamentskommissionen insbesondere Personalentscheide. Insieme sei geprägt gewesen von "fehlenden Kompetenzen bei den Projektbeteiligten", heisst es im Bericht. "Weder der Direktor der Steuerverwaltung noch die Departementsführung hätten zulassen dürfen, dass Insieme während dreieinhalb Jahren von einem Gesamtprojektleiter geführt wurde, der offensichtlich seinen Aufgaben nicht gewachsen war."
Die Untersuchung ergab ausserdem, dass viele Schlüsselpositionen mit externen Experten besetzt wurden. Dies habe die ESTV in eine Dauerabhängigkeit von externen Experten gebracht, was letztlich zu erheblichen Mehrkosten geführt habe.
Verträge freihändig vergeben
Weiter zeigte sich, dass die ESTV Dutzende von Verträgen knapp unter dem WTO-Schwellenwert freihändig vergeben hatte. Die FK und GPK verurteilen diese Praxis "aufs Schärfste" und fordern den Bundesrat auf, dies künftig zu unterbinden. Das beschlossene flächendeckende Vertragsmanagement und Beschaffungscontrolling gelte es nun rasch umzusetzen.
Die Administrativuntersuchung war 2012 zum Schluss gekommen, dass die ESTV Beschaffungen "systematisch und willentlich widerrechtlich" durchgeführt hatte. Gestützt auf die Ergebnisse erstattete das Finanzdepartement Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft; die Strafverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Erste Massnahmen ergriffen
Die Steuerverwaltung nahm auch ihre Informationspflicht gegenüber dem Departement und den Oberaufsichtsorganen ungenügend wahr. Laut dem Bericht "bildeten die Unterlagen teilweise nicht die wahren Gegebenheiten ab". Die ESTV habe Insieme durch Beschönigungen und Verbesserungsversprechen in ein zu gutes Licht gerückt. Die Empfänger der Informationen hätten allerdings auch nicht nachgefragt und die Informationen nicht auf ihre Plausibilität hin überprüft.
Dass der Bundesrat seit dem Abbruch von Insieme erste Massnahmen gegen Probleme mit Beschaffungen in der Bundesverwaltung ergriffen hat, nehmen die Parlamentskommissionen zur Kenntnis. Aus ihrer Sicht genügt dies aber noch nicht. Sie haben 22 Empfehlungen an den Bundesrat und an die Finanzkontrolle formuliert. Sie fordern ausserdem eine Revision des Gesetzes über die Finanzkontrolle.
Die wichtigsten Empfehlungen betreffen folgende Punkte:
- Beschaffungsrecht: Die zentralen Beschaffungsstellen sollen kontrollieren, ob die beschaffungsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
- Projektorganisation: Wichtige Projekte sollen durch bundesinterne Mitarbeitende geleitet werden, und Amtsdirektoren sollen nicht als Auftraggeber von Projekten eingesetzt werden.
- Wissenstranfer: Bei Wechseln in der Departementsführung soll eine Stabübergabe erfolgen, welche die Geschäftskontinuität sicherstellt. Die Akten sollen so geführt werden, dass die Geschäfte nachvollziehbar sind.
- Informatikprojekte: Der Bundesrat soll sicherstellen, dass bei ICT-Projekten die Zuständigkeiten klar geregelt werden und bei ICT-Kreditanträgen alle notwendigen Informationen verlangen. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes soll über die notwendigen Kompetenzen verfügen.
- Aufgabenteilung: Die Aufgaben von Leistungsbezüger und Leistungserbringer sollen klar getrennt werden.
- Risikomanagement: Beim Risikomanagement sollen die ICT-Implikationen mitberücksichtigt werden.
- Finanzkontrolle: Die Direktion der Eidgenössischen Finanzkontrolle soll den Bundesrat regelmässig über die wichtigen Pendenzen informieren.
Neben den Empfehlungen haben die Kommissionen eine Motion und zwei Postulate beschlossen, über die das Parlament entscheiden wird. Mit der Motion fordern FK und GPK eine Revision des Gesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle.
So soll im Gesetz verankert werden, dass die Finanzkontrolle den Departementsvorstehern künftig ihre vollständigen Prüfberichte zustellt und nicht bloss Zusammenfassungen. Wesentliche Mängel in der Geschäftsführung soll die Finanzkontrolle den GPK zur Kenntnis bringen müssen.
Mit den Postulaten wollen die Kommissionen den Bundesrat auffordern zu prüfen, ob für künftige Grossprojekte während des Projektverlaufs Assessments und nach Abschluss Evaluationen vorgeschrieben sein sollen. Auch soll der Bundesrat prüfen, ob die Projektführungsmethode HERMES evaluiert werden soll. (sda/mim)