Ganz ohne Papier lässt sich der Baubewilligungsprozess im Kanton Zürich trotz der Plattform "eBaugesucheZH" nicht abwickeln. Die
ab Februar 2020 eingeführte Plattform ist mittlerweile bei gut 30 Gemeinden in Betrieb. Sie erlaube die elektronische Abwicklung des Verfahrens, soweit dies der gesetzliche Rahmen zulasse, schreibt der Kanton Zürich in einer Mitteilung.
Trotz der Plattform müssen beispielsweise zusätzlich zur digitalen Baueingabe noch mindestens zwei Papierexemplare des Baudossiers und die von Hand unterschriebene Eingabequittung eingereicht werden. Auch einzelne Arbeitsschritte im Bewilligungsprozess, etwa die öffentliche Auflage und der Baurechtsentscheid, würden nicht automatisiert über die Plattform erfolgen und zu Medienbrüchen folgen.
Dieser Hybrid-Prozess entspreche nicht dem Ziel eines vollständig elektronischen Verfahrens über die Plattform, so die Mitteilung des Kantons. Mit einem Beschluss habe die Regierung nun das Projekt "eBaugesucheZH – Volldigital" bewilligt.
Das Projekt beinhalte die Weiterentwicklung der bestehenden Applikation bis etwa 2024. Es werde vom Amt für Raumentwicklung (ARE) der Baudirektion geführt und sei im
Projektportfolio von Egovpartner geführt. Die Anpassungen der entsprechenden Rechtsgrundlagen seien in Arbeit, heisst es weiter. Die 2021 durchgeführte Vernehmlassung werde zurzeit ausgewertet.
Um die Prozesse vollständig zu digitalisieren, muss unter anderem eine E-Signatur auf der Plattform eingeführt werden. Hinzu kommt die Anbindung des kantonalen Amtsblatts an die Plattform, um direkt aus dem E-Baudossier Entscheide publizieren zu können. Geplant ist ausserdem, dass sowohl der gesamtkantonale als auch der kommunale Baurechtsentscheid künftig digital signiert und eröffnet werden kann.