Neuer Leitfaden für Verwendung von OSS in der Verwaltung

3. Februar 2020 um 12:24
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Das Informatiksteuerungsorgan hat einen Praxis-Leitfaden für den Einsatz von Open Source Software in der Bundesverwaltung publiziert.

Seit der Publikation der "IKT-Teilstrategie Open Source" im Jahr 2005 habe sich die Verbreitung von Open Source Software konstant erhöht. Gemäss der Open-Source-Studie-Schweiz 2018 setzt eine deutliche Mehrheit der Unternehmen und Behörden OSS in verschiedenen Bereichen ein. Auch in der Software-Industrie gebe es kaum mehr Firmen, die nicht mit Open Source Tools und Komponenten arbeiten, schreibt das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB). 
Vor diesem Hintergrund wird laut ISB die "IKT-Teilstrategie Open Source" aus dem Jahr 2005 durch den "Strategischen Leitfaden Open Source Software in der Bundesverwaltung" abgelöst. Der Leitfaden (klick startet PDF-Download) bietet Hintergrundwissen und gibt Empfehlungen für die Nutzung und Weiterverbreitung von OSS ab.

Potenzial und Herausforderungen von OSS

Im Praxis-Leitfaden des ISB wird unter anderem das Potenzial von Open Source Software beschrieben. Genannt werden beispielsweise Kostenersparnisse, die durch Kooperationen mit anderen Nutzern erzielt werden können. Die Kosten für Weiterentwicklungen könnten über verschiedene Verwaltungsstellen geteilt werden, heisst es im Papier. Die Abhängigkeit von Software-Herstellern werde in der Informatik als sehr hoch eingeschätzt. Die Verwendung von Software unter einer Open-Source-Lizenz reduziere diese Abhängigkeit von den Herstellern, da Betrieb, Wartung, Support, Weiterentwicklung und andere Dienstleistungen für Open Source Software offen ausgeschrieben werden könnten.
Gleichzeitig werden im Leitfaden aber auch eine Reihe von Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von OSS genannt. Kurzfristige Kostenersparnisse, die durch Lizenzeinsparungen beim Einsatz von Open Source Software anfallen, so das ISB, werden oftmals durch höhere Aufwände kompensiert, die bei der Integration von Open Source Software entstehen. Es sei somit wichtig zu erkennen, dass der professionelle Einsatz von OSS nicht gratis sei, sondern internen oder externen Aufwand generiere.
Der Leitfaden geht daneben auf die Themen Support und User-Akzeptanz ein. Zudem wird auf die unterschiedlichen OSS-Lizenzen verwiesen. Insbesondere wird auf die verschiedenen Konstellationen von Nutzung und Entwicklung von Open Source Software sowie deren Auswirkungen bezüglich Freigabe und Lizenzierung der Software eingegangen.
Die IKT-Strategie der Bundesverwaltung verlange, dass die Dienstleistungen der Informatik wirtschaftlich und in einwandfreier Qualität erbracht sowie vorausschauend geplant werden und die Interoperabilität sichergestellt sei. Open Source Software könne dazu einen Beitrag leisten, sofern gewisse Voraussetzungen geschaffen seien, schreibt das ISB. Ein angemessener Einsatz könne den Handlungsspielraum der Bundesverwaltung vergrössern.
In einer Mitteilung begrüsst CH Open den neuen Leitfaden des Bundes. Der Verein sei "erfreut darüber", dass gemäss Praxisleitfaden die Bundesstellen bis auf weiteres eigenständig über die Freigabe von Open Source Software entscheiden können, womit die heutige Praxis formell als korrekt bestätigt werde. 

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