

Ramco zerrt inside-it.ch vor Gericht!
11. Mai 2007, 12:33Ramco verlangt vor dem Zürcher Bezirksgericht die Löschung eines inside-it.ch-Artikels. Und blitzt vollumfänglich ab.
Ramco verlangt vor dem Zürcher Bezirksgericht die Löschung eines inside-it.ch-Artikels. Und blitzt vollumfänglich ab.
Unser Artikel zu den Wirren und Nachwehen des abgestürzten ERP-Projektes von Ramco bei Kardex schaffte es bis vor den Audienzrichter des Zürcher Bezirksgerichts. Die Basler Niederlassung des indischen Software-Herstellers verlangte am 22. Dezember 2006 nämlich in einem "Begehren um Erlass vorsorglicher Massnahmen": "Der Gesuchsgegnerin 3 (das sind wir - respektive unsere Huron AG) sei zu befehlen, den Artikel "Exklusiv! Ramco und Ex-Kunde Kardex im Clinch" unverzüglich von ihren Websites www.inside-it.ch und www.inside-channels.ch zu löschen." Ebenfalls mit eingeklagt wurde eine Firma des Kardex-Konzerns sowie ein Gesprächspartner von inside-it.ch.
"infamer Artikel"
Glaubten wir dem Ramco-Anwalt, so ist inside-it.ch mindestens so einflussreich wie das 'Wall Street Journal'. Ramco Systems - immerhin ein Unternehmen mit einem Umsatz von über 60 Millionen Dollar und ein Spin-Off des indischen Industriekonglomerats Ramco Industries (Zement, Textilien, Windenerge, Hightech) - sei durch unseren Artikel "in ihrer Existenz gefährdet." Wegen des Artikels sei Ramco konkret ein Auftrag entgangen und die Anstellung eines Beraters sei misslungen. Wir hätten Ramco in Bausch und Bogen in die Pfanne gehauen, so der Rechtsvertreter von Ramco in seinem Plädoyer, hätten "Stimmungsmache" betrieben und uns von Kardex einspannen lassen. Auch dass MOS Tangram die Zusammenarbeit mit Ramco einstellte, führte Bachmann in seinem Plädoyer einzig auf unseren "infamen Artikel" zurück.
Kurz: Unser Artikel habe gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen und sei deshalb aus dem Online-Archiv zu löschen. Ausserdem hätten wir den Entscheid des Richters auf unserer Webseite zu veröffentlichen.
Ramco verliert auf der ganzen Linie
Die langen Plädoyers des Ramco-Anwalts blieben fruchtlos. Der Einzelrichter wies alle Begehren von Ramco zurück. Seine mündliche Zusammenfassung der Verhandlung hätte einen prima Werbespot für inside-it.ch abgegeben. Unsere Leser (Sie) seien Fachleute, die sehr wohl zu differenzieren wüssten. Der Artikel mache klar, dass jeweils die Darstellung einer Seite zu Sprache kam - von "Irreführung" könne keine Rede sein. Auch unsere Wortwahl ("Desaster", "mit Pauken und Trompeten gescheitert") sei zwar "etwas markig" doch durchaus im Rahmen des Gesetzes. Ausserdem habe Ramco den angeblich entstandenen Schaden nicht nachweisen können, so das Urteil, das keine Fragen offen lässt.
Mehr noch: Ramco muss nun nicht nur für die (hoch angesetzten) Gerichtskosten aufkommen, sondern auch unsere Anwältin bezahlen. Ramco hat gegen die Bemessung der behaupteten Schadenssumme und damit gegen die Höhe der Gerichskosten und der Entschädigung für die beklagten Parteien Rekurs eingelegt. In den anderen Punkten ist das Urteil allerdings rechtskräftig: Diesen Artikel werden Sie weiterhin lesen dürfen. (Christoph Hugenschmidt)
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