"Quick Freeze" statt Vorratsdaten­­speicherung

11. Dezember 2024 um 15:33
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Foto: Scott Rodgerson / Unsplash

Der Vorratsdaten­speicherung steht möglicherweise im Konflikt mit den Grundrechten. Die Digitale Gesellschaft schlägt deshalb weniger einschneidende Überwachungsmethoden vor.

Die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft kämpft weiterhin gegen die Vorratsdaten­speicherung in der Schweiz. Gemäss einer Mitteilung rechne sie "in Kürze" mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einem Verfahren, das seit 2018 hängig ist.
Die Digitale Gesellschaft anerkennt zwar die Notwendigkeit, bei der Strafverfolgung auch digitale Daten verwenden zu können. Jedoch würden mit der Vorratsdaten­speicherung alle Menschen in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht überwacht, schreibt die Organisation. Dadurch wüssten Polizei und Staatsanwalt­schaften sowie auch der Nachrichtendienst des Bundes und andere Geheimdienste, wer in den letzten sechs Monaten wo und wie mit wem kommuniziert habe. Dies verletze die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz.
Zunächst einmal losgelöst vom anstehenden Urteil schlägt die Digitale Gesellschaft vor, anstatt der Vorratsdaten­speicherung eine als "Quick Freeze" – Deutsch: "Schockgefrieren" – bekannte Methode der Datenspeicherung zu verwenden. Diese sei wirksam und könne grundrechtskonform und verhältnismässig umgesetzt werden.

Wie die Digitale Gesellschaft ausführt, dürften Strafverfolgungs­behörden bei "Quick Freeze" nur auf solche Daten zugreifen, die aus berechtigten Gründen über tatverdächtige Personen bereits bei Unternehmen vorhanden seien. Beim Internet Provider könnten das Informationen zur Rechnungsstellung, bei einem Online-Dienst der von den Nutzerinnnen und den Nutzern freigegebene Standort sein. Dabei setze jeder "Quick Freeze" einen richterlichen Beschluss voraus, so die Organisation. Die Methode dürfe weiter nur von Strafverfolgungs­behörden eingesetzt werden, nicht aber von Geheimdiensten.

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