Die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft kämpft weiterhin gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz. Gemäss einer Mitteilung rechne sie "in Kürze" mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einem Verfahren, das seit 2018 hängig ist.
Die Digitale Gesellschaft anerkennt zwar die Notwendigkeit, bei der Strafverfolgung auch digitale Daten verwenden zu können. Jedoch würden mit der Vorratsdatenspeicherung alle Menschen in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht überwacht, schreibt die Organisation. Dadurch wüssten Polizei und Staatsanwaltschaften sowie auch der Nachrichtendienst des Bundes und andere Geheimdienste, wer in den letzten sechs Monaten wo und wie mit wem kommuniziert habe. Dies verletze die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz.
Zunächst einmal losgelöst vom anstehenden Urteil schlägt die Digitale Gesellschaft vor, anstatt der Vorratsdatenspeicherung eine als "Quick Freeze" – Deutsch: "Schockgefrieren" – bekannte Methode der Datenspeicherung zu verwenden. Diese sei wirksam und könne grundrechtskonform und verhältnismässig umgesetzt werden.
Wie die Digitale Gesellschaft ausführt, dürften Strafverfolgungsbehörden bei "Quick Freeze" nur auf solche Daten zugreifen, die aus berechtigten Gründen über tatverdächtige Personen bereits bei Unternehmen vorhanden seien. Beim Internet Provider könnten das Informationen zur Rechnungsstellung, bei einem Online-Dienst der von den Nutzerinnnen und den Nutzern freigegebene Standort sein. Dabei setze jeder "Quick Freeze" einen richterlichen Beschluss voraus, so die Organisation. Die Methode dürfe weiter nur von Strafverfolgungsbehörden eingesetzt werden, nicht aber von Geheimdiensten.