Ständerat befürwortet standardisierten Zugang zu persönlichen Vorsorgedaten

6. März 2025 um 15:21
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Foto: Parlamentsdienste / Tim Loosli

Versicherte sollen zum Beispiel über ein Dashboard auf ihre Daten der AHV, der zweiten und dritten Säule zugreifen können. Der Bundesrat war gegen den Vorstoss.

In einer Motion verlangen Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) und Mitunterzeichnende, dass der Bund der Bevölkerung einen standardisierten Zugang zu den persönlichen Vorsorgedaten ermöglicht. Sie fordern vom Bundesrat, dass die Anbieter aller drei Vorsorgesäulen ihren Versicherten einen sicheren digitalen Zugang zu ihren Daten mittels interoperabler und standardisierter Schnittstellen anbieten. Damit sollen diese Daten elektronisch durch die Versicherten ausgelesen und verarbeitet werden oder mit deren Einverständnis Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden können.
Die Motion lege klar fest, dass der Bund unter Berücksichtigung des Datenschutzes subsidiär für die Standards zuständig sein soll, sagte Ettlin in der Ratsdebatte am 6. März. "Die Anbieter, die Vorsorgeeinrichtungen, sollten sich also selber finden, aber der Bund erhält mit meiner Motion die Kompetenz, subsidiär dafür zuständig zu sein, dass das klappt." Sein Anliegen sei, dass die Bevölkerung einen einfachen Zugang erhalte, der die Vorsorge und die AHV einschliesst.
"Im Idealfall kann man über ein Dashboard schauen: Wie ist meine Vorsorgesituation, wie ist heute meine Rentensituation und was ist, wenn ich das Pensum erhöhe oder reduziere, was hat das für Auswirkungen auf die AHV und auf meine berufliche Vorsorge, wie sieht es dann aus?", erklärte Ettlin. Die Motion wolle darum Schnittstellen, Standardisierung und eine Vereinheitlichung des Zugangs.

Frage nach den Kosten

Mitunterzeichnerin Flavia Wasserfallen (SP/BE) sagte, sie sei überzeugt, dass die Versicherten Transparenz wollen. Es stelle sich aber die Frage, "wer schlussendlich diese Plattform betreibt und bezahlt". Diese Frage sei noch nicht abschliessend geklärt. Zusätzliche Kosten könnten sich auch auf die Rentenbildung oder die Performance der einzelnen Kassen auswirken.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, für die erste Säule unterstütze der Bundesrat nicht nur den Vorschlag, sondern es werde auch eine entsprechende Botschaft zur AHV ausgearbeitet. "Was die zweite Säule betrifft, so bieten die grossen Vorsorgeeinrichtungen bereits fast alle einen digitalen Zugang an. Auch die mittelgrossen Einrichtungen arbeiten daran, dies zu erreichen."

Rat folgt den Bundesrat-Argumenten nicht

Problematisch ist nach Ansicht des Bundesrats, dass die Motion alle rund 1300 Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz dazu verpflichten würde, "die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die Daten nicht nur von den Versicherten gelesen und bearbeitet werden können, sondern diese verschiedenen sensiblen Daten auch standardisiert an Drittanbieter weitergegeben werden können". Vorsorgeeinrichtungen, die bereits einen digitalen Zugang anbieten, müssten also grundsätzlich ihr IT-System anpassen, wobei die Entwicklungskosten von den Versicherten und Arbeitgebern zu tragen seien, so Baume-Schneider.
Bei der dritten Säule stelle sich die Situation anders dar. Dort sei der digitale Zugang bereits weitgehend möglich und werde den Versicherten, die dies wünschen, garantiert. "Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass der Gesetzentwurf, der den digitalen Zugang der Versicherten zu ihren Daten in der ersten Säule ermöglicht, noch in diesem Jahr übermittelt wird; in Bezug auf die zweite und dritte Säule sind wir der Ansicht, dass die Entwicklung so weit fortgeschritten ist, dass keine zwingenden Massnahmen erforderlich sind", sagte die Bundesrätin.
Deshalb beantragte die Regierung eine Ablehnung der Motion. Der Ständerat folgte ihren Argumenten nicht und nahm den Vorstoss mit 35 zu 7 Stimmen an.

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