Die parlamentarische Initiative von SP-Nationalrat Jon Pult hatte für einiges an Diskussionen gesorgt: "Illegale Inhalte und Fake News auf Internetplattformen stoppen", so der Titel des Vorstosses. Nun wurde die "Anti-Fake-News-Initiative" aber zurückgezogen.
Während redaktionelle Medien wie Zeitungen, Onlineportale oder Radio- und TV-Stationen für ihre Publikationen haftungsrechtlich verantwortlich seien und medienethischen Grundsätzen genügen müssten, würden internationale Internetplattformen keine entsprechende Verantwortung tragen, wurde im Vorstoss argumentiert. Diese "Regulierungslücke" gehe auf ein US-Gesetz zurück, das Technologie-Firmen davor schütze, für die von ihren Nutzern ins Internet gestellten Inhalte haftbar gemacht zu werden. Dies verunmögliche es, ausreichend gegen Falschinformationen, illegale Inhalte, Persönlichkeitsverletzungen oder Terrorpropaganda vorzugehen.
In diesen Tagen lag das Dossier auf dem Tisch der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Man stelle fest, teilt die Kommission mit, dass auch digitale Plattformen eine grundsätzliche Verantwortung für publizierte Inhalte hätten. Über die Initiative entscheidet die Kommission aber nicht. Denn der Bundesrat habe das Uvek damit beauftragt, ihm aufzuzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Deshalb habe der Initiant die Initiative zurückgezogen, so die RK-N in einer knappen Mitteilung.
Verschiedene Organisationen hatten den Vorstoss zuvor heftig kritisiert. Das Ziel der Initiative sei nicht mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar, argumentierte die Stiftung PEP (Pretty Easy Privacy). Die Absichten der Initiative seien löblich, änderten aber nichts an ihrer Verfassungswidrigkeit, ihrer Unvereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und damit ihrer Gefährlichkeit für die Schweizer Demokratie, so PEP in einer Mitteilung. Die Piratenpartei verglich die geforderte Haftung von Internetplattformen mit einer Situation, bei der die Betreiber von Restaurants für die Aussagen ihrer Gäste haften müssten.