Der Technologiekonzern Apple nimmt auf Betreiben der EU-Wettbewerbshüter Änderungen am App Store vor. Dadurch sollen Konsumentinnen und Konsumenten in der EU ab Oktober 2026 mehr Wahlfreiheit beim Bezahlen und Herunterladen von Apps haben, wie aus Mitteilungen des US-Konzerns und der EU-Kommission hervorgeht.
Damit sollen Entwicklerinnen und Entwickler von iOS-Apps künftig frei entscheiden können, wie sie ihre Programme vertreiben und wie Nutzende dafür bezahlen. Die Software soll neben dem App Store auch einfacher über Websites oder Online-Marktplätze von Drittanbietern heruntergeladen werden können. Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter hielt der iPhone-Hersteller bisher die Programmiererinnen und Programmierer mit Gebühren davon ab, alternative Vertriebskanäle zu nutzen.
EU will fairen Wettbewerb
Die Brüsseler Behörde kündigte an, die Umsetzung der neuen Bedingungen genau zu beobachten. Sie hatte im April 2025 wegen Verstössen gegen den Digital Markets Act (DMA) eine Strafe von
500 Millionen Euro gegen Apple verhängt.
Apple gilt nach den EU-Regeln als
Torwächter (Gatekeeper), denn das Unternehmen stellt mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Konsumentinnen und Konsumenten dar. Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder eben Apple sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche grosse Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.