Die EU-Kommission hat gegen die amerikanischen Tech-Konzerne Apple und Meta Strafen in Höhe von 500 Millionen und 200 Millionen Euro verhängt. Die beiden Unternehmen haben nach Ansicht der Behörde das europäische Digitalrecht verletzt. Gegen die Strafen kann noch gerichtlich vorgegangen werden. Apple kündigte bereits an, die Busse anzufechten.
Konkret sollen die US-Unternehmen laut Kommission gegen den Digital Markets Act (DMA) der EU verstossen haben. Mit der Verordnung soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass mit einer marktbeherrschenden Stellung keine anderen Anbieter benachteiligt werden. Es ist das erste Mal, dass die Kommission Strafen im Rahmen des neuen Gesetzes verhängt.
Unfaires Vorgehen
Nach Ansicht von Apple ist das Vorgehen der Kommission unfair. Man werde gezwungen, Technologie kostenlos abzugeben. "Wir haben Hunderttausende von Entwicklungsstunden investiert und Dutzende von Änderungen vorgenommen, um diesem Gesetz zu entsprechen", teilte Apple mit. Trotz zahlloser Treffen ändere sich die Zielvorgabe der EU-Kommission immer wieder, beklagt der iPhone-Hersteller.
Die Strafen könnten auch Auswirkungen auf die aktuellen Spannungen zwischen den USA und der EU haben. Der republikanische Vorsitzende der US-Bundeshandelskommission (FTC), Andrew Ferguson, sagte jüngst bei einer Veranstaltung, dass es so aussehe, als sei der Digital Markets Act (DMA) eine Form der Besteuerung amerikanischer Unternehmen.
Die Brüsseler Behörde betont hingegen stets, dass die Verfahren gegen die amerikanischen Tech-Konzerne nicht im Zusammenhang mit den aktuellen Spannungen mit Washington stehen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte Ende vergangener Woche unabhängig von den Verfahren
Abgaben auf Werbeeinnahmen für grosse Online-Plattformen ins Spiel gebracht.
Im Verfahren gegen Apple geht es darum, dass das Unternehmen App-Entwickler daran hindert, Konsumenten Angebote ausserhalb des App-Stores zugänglich zu machen. Nutzer könnten nicht in vollem Umfang auf alternative und günstigere Angeboten zurückgreifen, da der Konzern die Entwickler davon abhaltet, sie direkt über solche Angebote zu informieren.
Meta führte neue Optionen ein
Die Strafe gegen Meta ist laut der Kommission auf das sogenannte Pay-or-consent-Modell zurückzuführen. Die Brüsseler Behörde hatte bereits vergangenen Juli mitgeteilt, dass sie die Ansicht vertritt, dass dieses nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Im Fokus steht, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenlosen Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen. Es gebe Nutzern nicht ausreichend Möglichkeit, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende.
Nach Angaben der Kommission hat Meta im November 2024 eine andere Version des kostenlosen personalisierten Werbemodells eingeführt. Dabei gebe es eine neue Option, bei der weniger personenbezogene Daten verwendet werden sollen. "Die Kommission prüft derzeit diese neue Option." Die Strafe beziehe sich auf den Zeitraum des mutmasslichen Rechtsverstosses zwischen März und November 2024.
Höhere Strafen möglich
Wer sich nicht an den Digital Markets Act hält, muss mit drastischen Sanktionen rechnen. Der Rechtstext sieht Strafen von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes vor. Bei Wiederholungstätern kann dieser Satz gar auf 20% steigen.
Für das vergangene Jahr hatte Apple einen Umsatz von knapp 400 Milliarden US-Dollar vermeldet. Bei Meta liegt der Wert Unternehmensangaben zufolge bei rund 165 Milliarden US-Dollar.