Büpf soll "5G-kompatibel" werden

16. Februar 2022 um 14:41
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Foto: Marcel Kessler / Pixabay

Der Bundesrat will die Instrumente zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs an die 5G-Technologie anpassen.

Das Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ist seit 2018 in Kraft. Seither laufe die Einführung von Mobilfunknetzen der fünften Generation, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Mit Blick auf 5G und aufgrund der bisherigen Erfahrungen sollen die Verordnungen nun aufdatiert werden.
Dazu hat der Bundesrat mehrere Verordnungen in eine Vernehmlassung gegeben. Unter anderem soll die Ortung von Handys, etwa von vermissten Personen, besser werden. Die Position eines Handys könne dank der Neuerungen künftig genau bestimmt werden, schreibt der Bundesrat. Bisher war es offenbar nur möglich, den Standort eines Endgerätes grob zu ermitteln.
5G macht laut Bundesrat darüber hinaus zusätzliche Auskunfts- und Überwachungstypen nötig, damit die Überwachung wie bisher weitergeführt werden kann. Es geht zunächst um Überwachungen in Echtzeit – das Mithören eines Gesprächs oder Mitlesen von E-Mails – und rückwirkende Überwachungen, also wer mit wem wann wie lang telefoniert hat.

Telcos müssen Infos bis zu 4-mal so schnell liefern

Weitere Punkte betreffen Auskünfte über Telefonanschlüsse und auf bestimmte Personen registrierte Nummern. Es sollen aber auch weitergehende Informationen zu Fernmeldeanschlüssen möglich sein, etwa Vertrags- und Ausweiskopien. Geschaffen werden sollen auch neue Auskunftstypen. Sie sollen Abfragen ermöglichen zu länger- und kurzfristigen Identifikatoren, den Zeitpunkt des letzten Zugriffes auf einen Mail-Dienst oder einen anderen Fernmelde- oder abgeleiteten Kommunikationsdienst. Ebenso soll es möglich sein, Netzwechsel zu bestimmen.
Nicht zuletzt sollen künftig Unternehmen, die Strafverfolgungsbehörden Auskunft geben müssen, schneller liefern. Aufgrund der Erfahrungen der Behörden wird die Frist für grosse Anbieter von einem Arbeitstag auf sechs Stunden verkürzt; für kleinere mitwirkungspflichtige Anbieter soll es ein Arbeitstag sein statt wie heute zwei.

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