Bund plant neue Online-Plattform für Sozialversicherungen

18. Dezember 2023 um 11:37
letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2023 um 09:26
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Foto: Getty / Unsplash+

Der Datenaustausch in der 1. Säule zwischen Versicherten und Behörden soll digitalisiert und vereinfacht werden. Umsetzen soll die Plattform die Zentrale Ausgleichsstelle.

Die Prozesse im Zusammenhang mit der AHV, der IV, den Ergänzungsleistungen und den Familienzulagen sollen digitalisiert werden. Der Bundesrat hat ein neues Gesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (Biss) in die Vernehmlassung geschickt.
Dieses sieht eine Online-Plattform für die Sozialversicherungen vor. Heute sei der rechtsrelevante Verkehr in den Sozialversicherungen noch stark auf den Papierverkehr ausgerichtet, hiess es im Bericht des Bundesrats. Dies insbesondere, weil die rechtlichen Grundlagen für den digitalen Verkehr noch nicht bestehen.
Nach dem in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf sollen die Versicherten selber wählen, ob sie mit ihrer Durchführungsstelle lieber digital oder in Papierform kommunizieren wollen. Die Behörden und Anbieter hingegen werden verpflichtet, die Informationen digital zu übermitteln.
Die verschiedenen Sozialversicherungen sollen über die neue Plattform digitale Daten austauschen können. Aufbauen und betreiben soll sie die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS). "Die ZAS entwickelte sich in den letzten Jahren immer mehr zur zentralen IT-Dienstleistungserbringerin der 1. Säule und betreibt wichtige, schweizweit genutzte Informationssysteme", begründete die Regierung diesen Entscheid.
Dank der Plattform könnten auch neue digitale Dienstleistungen für Versicherte und andere Akteure der 1. Säule angeboten werden. Zudem würden die Geschäftsprozesse vereinheitlicht, effizienter gestaltet und die Kosten der Durchführung würden tief gehalten. Das neue Gesetz soll laut Bundesrat dazu beitragen, die Ziele der "Strategie Digitale Bundesverwaltung" des Bundesrats zu erreichen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 29. März 2024.
Der Verein eAHV/IV hatte erst kürzlich in einem davon unabhängiggen Projekt für Digitalisierungsvorhaben rund um die 1. Säule zwei freihändige Zuschläge mit einem Kostendach von 8 Millionen Franken vergeben. Diese Vorhaben würden auf Basis gesetzlicher Änderungen wie AHV 21 oder der Digitalisierung der Erwerbsersatzordnung (EO) umgesetzt, erklärte uns Christoph Beer, Geschäftsleiter von eAHV/IV.

Update 19. Dezember: Präzisierung eingefügt, dass die Vorhaben des Vereins eAHV/IV nicht in Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz über Informationssystem in den Sozialversicherungen (Biss) stehen.

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