Bundesanwaltschaft untersucht NDB-Verbindungen zu Kaspersky

30. Juni 2025 um 09:54
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Die Zentrale des Nachrichtendienstes des Bundes in Bern. Foto: VBS.

Der Bundesrat hat ein entsprechendes Strafverfahren genehmigt. Die Bundesanwaltschaft soll nun unter anderem wegen Verdachts auf Spionage ermitteln.

Anfang Monat wurde eine Administrativuntersuchung zur Zusammenarbeit des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) und des Security-Anbieters Kaspersky publik. Der Geheimdienst hat offenbar jahrelang Informationen mit dem russischen IT-Hersteller geteilt.
Jetzt wird deshalb auch die Bundesanwaltschaft aktiv: Der Bundesrat hat ein entsprechendes Strafverfahren genehmigt, wie Recherchen von 'SRF' zeigen. Die Bundesanwaltschaft soll nun unter anderem wegen Verdachts auf Spionage ermitteln.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte gegenüber 'SRF', dass aufgrund einer möglichen Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie möglicher verbotener Handlungen für einen fremden Staat ein Ermächtigungsgesuch eingereicht wurde. Letzteres ist ein klassisches Spionage-Delikt, das mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.

NDB will kooperieren

Wie 'SRF' schreibt, musste der Bundesrat eine heikle Entscheidung treffen. Zwar werden die Ermittlungen formell gegen Unbekannt geführt, doch das Verfahren wegen Verdachts auf Spionage schadet dem Ruf des Nachrichten­dienstes. Diesen Bedenken stand jedoch das Interesse an der Aufklärung gegenüber.
Vor zwei Wochen gab der Bundesrat dem Bericht zufolge dann grünes Licht für ein Strafverfahren. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schrieb dazu: "Das EJPD hat das Gesuch der Bundesanwaltschaft dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat es in seiner Sitzung vom 13. Juni gutgeheissen."
Für die Entscheidung hat sich der Bundesrat über ein halbes Jahr Zeit genommen. Die Strafverfolgungsbehörden blieben in dieser Zeit aber nicht untätig: Sie haben bereits Massnahmen für die Beweissicherung getroffen, sagte die Bundesanwaltschaft gegenüber 'SRF'.
Der Nachrichtendienst des Bundes erklärte auf Anfrage, dass er der Bundesanwaltschaft bei den Ermittlungen "uneingeschränkt zur Verfügung stehen" werde.



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