Vor dem Bezirksgericht Zürich fand am 17. August der Prozess gegen einen 52-jährigen ukrainischen Software-Entwickler statt. Der Beschuldigte soll von seinem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft aus an weltweiten Ransomware-Angriffen beteiligt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hatte Ende Juli 2025
Anklage gegen den Mann erhoben.
Im Juli 2019 eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft aufgrund einer Serie von Ransomware-Angriffen auf ortsansässige Firmen ein Strafverfahren gegen eine vorerst unbekannte Täterschaft. Im Oktober 2021 gelang es dann Strafverfolgungsbehörden aus der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der Ukraine und den USA, gegen eine weltweit tätige Gruppe von Cyberkriminellen vorzugehen. Zwölf Personen wurden damals verhaftet,
einer davon in der Schweiz.Zu den Opfern der Erpresserbanden gehörten auch namhafte Schweizer Konzerne. So griff die Täterschaft unter anderem im Frühling 2020 den Zugbauer
Stadler Rail an, im Juli 2019 das Gebäudetechnikunternehmen
Meier Tobler sowie im selben Monat den Finanzsoftwareanbieter
Crealogix. In Norwegen soll die Gruppe ebenfalls 2019 für den verheerenden Angriff
auf Norsk Hydro verantwortlich gewesen sein.
Den betroffenen Firmen entstanden durch Ausfälle, Wiederherstellung und Lösegeldforderungen Millionenschäden. Der Beschuldigte soll Schlüsselkomponenten für die Schadsoftware-Familien Lockergoga, Megacortex und Nefilim entwickelt sowie Daten aus Firmennetzwerken gestohlen haben.
Mysteriöser Tod in Moskau
Für Aufsehen im Gerichtssaal sorgten die Ausführungen des Staatsanwalts zu einem mutmasslichen Drahtzieher der Ransomware-Gruppe. Dieser ukrainische Hacker, auf den die USA ein Kopfgeld von einer Million Dollar ausgesetzt hatten, verfügte laut Anklage über eine Tarnidentität des russischen Geheimdiensts FSB. Im November 2022 soll er in Moskau unter nicht näher geklärten Umständen bei einem Fenstersturz ums Leben gekommen sein.
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass Angriffe auf westliche Unternehmen Teil der russischen Strategie seien, um im Westen Unruhe zu stiften und wirtschaftlichen Schaden anzurichten. Die Interessen krimineller Hacker und staatlicher Akteure würden sich hierbei überschneiden, weshalb der russische Staat das Treiben toleriere oder sogar fördere. Allerdings gebe es keine Hinweise darauf, dass der Angeklagte selbst direkte Verbindungen zu russischen Geheimdiensten besessen habe.
Strittige Verwertbarkeit der Beweise
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren, eine Landesverweisung von 12 Jahren sowie die Ablieferung von Kryptowährungen im Wert von rund 1,8 Millionen Franken. Der Beschuldigte habe als Ersteller der schädlichen Programme eine einzigartige und unersetzbare Rolle eingenommen.
Der Verteidiger verlangte hingegen einen vollumfänglichen Freispruch und eine Haftentschädigung. Er verlangte im Plädoyer, sämtliche beschlagnahmten Datenträger für nicht verwertbar zu erklären. Grund dafür sei, dass der Beschuldigte bei den Hausdurchsuchungen nicht ausreichend über sein Recht auf Siegelung der Daten informiert worden sei. Zudem widerspreche die zugewiesene Schlüsselrolle der typischerweise arbeitsteiligen Struktur der Ransomware-Kriminalität.
Der seit Oktober 2021 inhaftierte Beschuldigte wies die Vorwürfe bei seiner Befragung vor Gericht entschieden von sich. Er habe nie Schadsoftware entwickelt oder an Angriffen mitgewirkt, sondern lediglich als Berater für einen unbekannten Auftraggeber aus der IT-Sicherheit gearbeitet. Die auf seinen Geräten gefundenen Quellcodes und Kryptowährungen erklärte er mit dieser Beratertätigkeit.
Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt. Es wird am 10. September bekannt gegeben.