Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat Ende Juli 2025 beim Bezirksgericht Zürich unter anderem wegen Cyberdelikten Anklage gegen einen Mann erhoben. Wie die auf Cybercrime spezialisierte Behörde erst jetzt mitteilt, wird ihm eine massgebliche Beteiligung an Ransomware-Angriffen auf Unternehmen im In- und Ausland zwischen Dezember 2018 und Mai 2020 vorgeworfen.
Der Anklage gingen jahrelange Ermittlungen voraus. Im Juli 2019 eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft aufgrund einer Serie von Ransomware-Angriffen auf ortsansässige Firmen ein Strafverfahren gegen eine vorerst unbekannte Täterschaft. Wie sie mitteilt, gelang es dann im Oktober 2021 Strafverfolgungsbehörden aus der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der Ukraine und den USA, gegen eine weltweit tätige Gruppe von Cyberkriminellen vorzugehen. Zwölf Personen seien damals verhaftet worden,
einer davon in der Schweiz.
Malware-Entwicklung und Erpressung
Nun hat die Staatsanwaltschaft das hiesige Strafverfahren abgeschlossen und Anklage erhoben. Dem Beschuldigten wird der Mitteilung zufolge vorgeworfen, an der Entwicklung von Schadsoftware massgeblich beteiligt gewesen zu sein. Weiter soll er zwischen Dezember 2018 und Mai 2020 von seinem Schweizer Wohnort aus direkt an Ransomware-Angriffen auf zehn Unternehmen in der Schweiz, Frankreich, Kanada, den Niederlanden,
Norwegen, Schottland und den USA mitgewirkt haben. Dafür soll er jeweils einen Anteil der erpressten Lösegelder erhalten haben.
Die Ransomware-Angriffe sollen bei den attackierten Unternehmen Schäden von über 130 Millionen Franken verursacht haben. Die Summe ergibt sich laut Staatsanwaltschaft aus Umsatzeinbussen durch Betriebsunterbrüche und den Kosten für die Wiederherstellung der IT-Systeme. Ferner hätten einzelne Unternehmen Lösegeld in Form von Bitcoin bezahlt. Die höchste Lösegeldsumme belief sich auf 450 Bitcoin, was heute rund 41 Millionen Franken entspricht.
In der Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft dem Gericht eine 12-jährige unbedingte Freiheitsstrafe und die Anordnung einer Landesverweisung für den Beschuldigten. Die Juristen betonen, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung gelte.