Bundesgericht befasst sich mit der Public-Cloud-Vergabe

15. August 2022 um 11:40
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Foto: Bundesgericht Lausanne

Die Beschwerde einer Privatperson gegen den Grossauftrag des Bundes an 5 Hyperscaler geht nach einer Rüge des Bundesgerichts zurück ans Verwaltungsgericht. Gefordert wird der vorläufige Abbruch des Projekts.

Im Juni 2021 vergab der Bund eine Public-Cloud-Ausschreibung an die 4 US-Hyperscaler AWS, IBM, Microsoft und Oracle sowie an Alibaba aus China, wie inside-it.ch damals exklusiv vermeldete. Im Januar 2022 berichtete dann die Online-Zeitung 'Republik', welche sämtliche Dokumente der Ämterkonsultation einsehen konnte, die Ausschreibung sei bewusst auf die grossen ausländischen Konzerne zugeschnitten worden. Kleinere Anbieter sollten davon abgeschreckt werden, überhaupt Offerten einzureichen.
Im Nachgang zu diesem Artikel erkundigte sich eine Privatperson im Januar bei der Bundeskanzlei, ob die Auslagerung von Daten in die Public Cloud der 5 Anbieter überhaupt eine rechtliche Grundlage habe, wie erneut die 'Republik' berichtet. Die Bundeskanzlei habe geantwortet, alles habe seine Richtigkeit, man habe Datenschutzfolgeabschätzungen und weitere Abklärungen zur Rechtskonformität getroffen. Die konkrete gesetzliche Grundlage für das Public-Cloud-Geschäft fehlte in der Antwort.
Daraufhin erhob die Privatperson Anfang Februar Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht und verlangte den sofortigen Stopp der Beschaffung mittels "vorsorglicher Massnahmen". Die Bundeskanzlei beantragte, nicht auf die Beschwerde einzutreten. "Dem Beschwerdeführenden Bürger fehle es an einer Beschwerdelegitimation, weil er von allfälligen Auslagerungen in die Cloud nicht stärker betroffen sei als andere Personen in der Schweiz", zitiert die 'Rebublik' die Bundeskanzlei.
Ende März wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde mit einer Zwischenverfügung ab. Der Beschwerdeführende beantragte in der Folge vor dem Bundegericht, die Zwischenverfügung sei aufzuheben. Er beharrte auf dem Abbruch der Cloud-Projekte bis geklärt sei, ob eine gesetzliche Grundlage vorliege.
Wie aus dem Urteil des Bundegerichts vom 28. Juli hervorgeht, bekam er in Teilen recht. Die Vorinstanz habe sich mit der Beschwerde gar nicht auseinandergesetzt, sondern sich als "nicht zuständig" erklärt. Die Zwischenverfügung werde wieder aufgehoben. Die Beschwerde geht zurück ans Bundesverwaltungsgericht, das sich erneut mit der Cloud-Beschaffung und mit den Forderungen des Beschwerdeführenden auseinandersetzen muss.
Die Cloud-Vergabe beschäftigt nicht nur die Gerichte, sondern nach wie vor auch die Politik. Sowohl im National- wie im Ständerat ist eine parlamentarische Initiative hängig. Hinter deren Titel "Cybersecurity: Schaffung einer eigenständigen digitalen Infrastruktur und Erarbeitung von Standards im Sicherheitsmanagement" verbirgt sich auch die Forderung, der Bund müsse eine "Swiss Cloud" als Alternative prüfen.

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