

Bundesrat legt Digitalisierungsgesetz vor
7. März 2022, 13:48Das Parlament soll ab dem Sommer über die Vorlage beraten, die unter anderem neue Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung schaffen soll.
Wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilt, hat der Bundesrat am 4. März seine Botschaft zum neuen "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (EMBAG) verabschiedet. Das Eidgenössische Parlament soll sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 erstmals mit dieser Vorlage befassen.
Bei der Vorlage mit dem etwas umständlichen Titel geht es um die Schaffung umfassender neuer Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung beim Bund. Das neue Gesetz hat aber auch Auswirkungen auf die entsprechenden Bemühungen bei Kantonen und Gemeinden. Unter anderem will der Bund ihnen bei der Schaffung dringend erforderlicher neuer digitaler Infrastrukturen mit einer Anschubfinanzierung unter die Arme greifen. Des weiteren sollen Grundlagen für die gebührenfreie Weitergabe von Lizenzen für Open-Source-Lösungen unter Behörden, für die Veröffentlichung von Daten der Verwaltung zur freien Nutzung (Open Government Data) und für die Bereitstellung und Nutzung von ICT-Mitteln durch Bundesbehörden geschaffen werden.
Nun doch keine Standard-Vorgaben vom Bund
Die Gesetzesvorlage entspricht weitgehend der, welche der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hatte. Aufgrund der Vernehmlassungsresultate hat sich der Bundesrat allerdings dazu entschlossen, einen unserer Ansicht nach zentralen Punkt wegzulassen: Er verzichtete darauf, dass es das Gesetz ihm erlaubt, Kantone und ihre externen Verwaltungsträger, die mit dem Vollzug von Bundesrecht betraut sind, zur Verwendung bestimmter ICT-Technologien und Standards verpflichten zu können. Der Kantönli-Geist darf also im E-Government-Bereich weiterhin gehegt und gepflegt werden.
Beim Bund selbst soll durch das Gesetz die weitere Digitalisierung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert werden. Dies gilt sowohl für die Interaktion der Behörden aller Staatsebenen untereinander sowie auch der Behörden mit Unternehmen und der Bevölkerung.
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