Wir sind uns ehrlich gesagt nicht so recht sicher, wie man beim Bund aus dem "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" das dazugehörige Kürzel "EMBaG" abgeleitet hat. Aber wie dem auch sei, der Bundesrat hat nun eine Vernehmlassung zu einer Übergangsbestimmung zu besagtem Gesetz eröffnet. Und diese Übergangsbestimmung könnte für zukünftige Digitalisierungsprojekte in der Verwaltung ziemlich wichtig sein.
Wie der Bundesrat mitteilt, soll damit eine Rechtsgrundlage für eine auf vier Jahre befristete Anschubfinanzierung des Bundes für Projekte der Agenda "Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz" (Agenda DVS) geschaffen werden. Die Übergangsbestimmung soll von 2024 bis 2027 gelten.
Die Agenda DVS wurde im März 2021 von der Geschäftsstelle von E-Government Schweiz, der Fachstelle der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) sowie Fachleuten von Bund, Kantonen und Gemeinden entwickelt. Durch diese Agenda wolle man die "Ambitionen" von Bund und Kantonen im Bereich der Digitalen Verwaltung gemeinsam festlegen, damit Schlüsselprojekte rasch angestossen und der Aufbau der Digitalen Verwaltung substanziell vorangetrieben werden kann. Bis Ende dieses Jahres soll die Agenda DVS weiter ausgearbeitet werden und konkrete Projekte sollen aufgelistet werden.
Die vorgeschlagene Übergangsbestimmung sieht vor, dass sich der Bund für die Jahre 2024 bis 2027 im Sinne einer Anschubfinanzierung zu bis zu zwei Dritteln an den Gesamtkosten von Projekten der Agenda DVS verpflichten kann. Voraussetzung für diese Anschubfinanzierung von Seiten des Bundes ist allerdings, dass die Kantone mindestens einen Drittel der Anschubfinanzierung übernehmen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 11. November 2021.