Die Pläne des Bundesrats zur Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Vüpf) sind in der Vernehmlassung
stark kritisiert worden: Sämtliche grossen Parteien und zahlreiche Verbände lehnen das Vorhaben klar ab. Kritik gab es auch von den Anbietern verschlüsselter Messenger- respektive E-Mail-Services Threema und Proton. Andy Yen, Chef des Schweizer E-Mail-Dienstleisters Proton, zog in einem Interview mit dem 'Tages-Anzeiger' sogar einen Wegzug aus der Schweiz in Betracht, sollte die Revision in der vorgeschlagenen Form angenommen werden.
In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage weist der Bundesrat jetzt die ihm entgegengebrachte Kritik zurück, wonach innovative Schweizer Unternehmen durch die geplanten Änderungen zur Abwanderung gedrängt würden.
Keine neuen Pflichten, aber Anpassungen nötig
Der Bundesrat betont in seiner Antwort auf die Anfrage von Mitte-Nationalrat Dominik Blunschy, dass mit der Revision "keine neuen Pflichten eingeführt" würden. Die Verpflichtungen für Anbieter wie Proton würden bereits seit der Büpf-Revision von 2018 gelten, seien aber aus praktischen Gründen bisher nicht umgesetzt worden. Gleichzeitig räumt die Regierung ein, dass "betroffene Anbieter technische Anpassungen vornehmen und entsprechende Investitionen tätigen müssen".
"Der Bundesrat widerspricht sich in seiner Antwort selbst. Es würden keine neuen Pflichten eingeführt, betroffene Anbieterinnen und Anbieter müssten jedoch technische Anpassungen vornehmen und Investitionen tätigen", sagt Dominik Blunschy gegenüber inside-it.ch. "Die Verordnungsanpassung geht deutlich zu weit und kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein", so der Nationalrat.
End-to-End-Verschlüsselung wird "nicht angetastet"
Es gebe im Gegensatz zu anderen Ländern in der Schweiz keine Pläne, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzutasten, betont die Regierung weiter. Nur eine zusätzlich angebrachte Transportverschlüsselung müsse entfernt werden, sofern eine richterliche Genehmigung im Rahmen eines Strafverfahrens bei Verdacht auf ein schweres Verbrechen vorliegt.
"Eine sichere Kommunikation bleibt weiterhin möglich – aber Dienste wie Proton können von Kriminellen nicht mehr dazu missbraucht werden, bei schweren Verbrechen anonym zu bleiben", schliesst der Bundesrat.
Viel Kritik in der Vernehmlassung
In ihren Stellungnahmen in der Vernehmlassung sprachen Grüne, SP, Grünliberale, FDP und SVP von gefährdetem Datenschutz, einer Gefährdung des Innovationsstandorts Schweiz, von unverhältnismässigen Eingriffen des Staats und unklaren Auswirkungen der geplanten Verordnungsänderungen. Die Grünliberalen und die FDP sehen die geplanten Änderungen auch im Widerspruch zu geltendem Recht.
Unternehmen mit mehr als einer Million Nutzern wären verpflichtet, während sechs Monaten Randdaten wie etwa die Geolokalisierung von Kundinnen und Kunden zu speichern. Firmen, die eine Dienstleistung für 5000 Nutzerinnen und Nutzer betreiben, müssten diese mittels Speichern der IP-Adresse identifizieren können, monierten die Grünen. Und auch der Messenger-Anbieter Threema betonte in seiner Stellungnahme, die geplante Revision würde das Unternehmen dazu zwingen, den Grundsatz, "nur so wenige Daten wie technisch erforderlich erheben", aufzugeben.