OpenAI verliert im EU-Markenstreit

15. Juli 2026 um 11:34
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Foto: Gerd Altmann / Pixabay

Die Wortmarke "OpenAI" kann in der Europäischen Union nicht rechtlich geschützt werden. Sie suggeriere, dass Produkte auf frei zugänglicher Künstlicher Intelligenz basieren.

Das KI-Unternehmen OpenAI ist mit einer Klage gegen die verweigerte Eintragung der Wortmarke "OpenAI" vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Für bestimmte Dienstleistungen und Waren aus den Bereichen IT und Software sei die Bezeichnung rein beschreibend und habe daher keine Unterscheidungskraft, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine Entscheidung des EU-Markenamts. Die Behörde hatte die von OpenAI beantragte Markeneintragung teilweise abgelehnt, etwa für Cloud-Computing-Dienste und Software.
Der Begriff "open" bedeute für das massgebliche Publikum, dass eine Leistung frei zugänglich sei, hiess es. In Kombination mit "AI" werde er so verstanden, dass betreffende Produkte auf frei zugänglicher Künstlicher Intelligenz basierten.

Kunstwort ohne Bedeutung

OpenAI hatte unter anderem argumentiert, der Begriff "open" könne mehrere Bedeutungen haben. Ausserdem sei "OpenAI" ein zusammengesetztes Kunstwort ohne feste Bedeutung. Zudem berief sich das Unternehmen auf frühere, vergleichbare Markeneintragungen durch das EU-Markenamt sowie auf Eintragungen in mehr als 30 Ländern, darunter Grossbritannien und Singapur.
Das Gericht wies diese Argumente zurück. Die Wortverbindung sei keine ungewöhnliche sprachliche Kombination im Englischen. Eintragungen in anderen Rechtsordnungen seien darüber hinaus für das Unionsmarkenrecht nicht bindend, so das Gericht. Das Urteil kann noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angefochten werden.

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