Die Wettbewerbskommission (Weko) ermittelt gegen den Technologiekonzern Google wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen. Grund sei die Abschaffung der Funktion "Choice Screen" auf Android-Geräten in der Schweiz, teilt die Weko mit.
Im Gegensatz zu Einwohnenden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz seit kurzem keine Wahl mehr bei der Standard-Suchmaschine auf ihrem Android-Telefon, konstatiert die Weko. Zuvor ermöglichte der "Choice Screen" bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Geräts die Auswahl einer Standard-Suche. Für Nutzende in der Schweiz ist neu standardmässig Google Search festgelegt.
Laut der Weko spielen Standardeinstellungen in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle. Der "Choice Screen" sollte Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern. Ohne die Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden, schreibt die Behörde.
Schweizer Nutzende benachteiligt
Die neue Praxis des US-Konzerns in der Schweiz könnte die Wettbewerbsmöglichkeiten von Suchmaschinenanbietern und im weiteren Sinne auch von anderen digitalen Diensten beeinträchtigen, meint die Weko. Daneben führe sie zu einer Ungleichbehandlung von Nutzenden in der Schweiz gegenüber jenen im EWR, obwohl die Wettbewerbsbedingungen vergleichbar seien.
In einer Vorabklärung wolle die Weko ermitteln, ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen. Die Ergebnisse des Verfahrens könnten der Behörde zufolge auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein.
Bei der Weko wurde Anfang Jahr zudem eine
weitere Beschwerde gegen Google eingereicht. Die Wettbewerbshüter sollen gegen die geplante Verfizierungspflicht für Android-Developer vorgehen, kritisieren unter anderem die digitale Gesellschaft und die Partei Parat. Google habe "damit die Position, alleine zu entscheiden, welche Apps auf unseren Smartphones installiert werden dürfen", so die Beschwerde.