Die Nutzung von gesundheitsbezogenen Daten für Forschungsprojekte sei aus rechtlichen, aber auch aus strukturellen Gründen entweder sehr anspruchsvoll oder unmöglich, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. "Das Spektrum und die Menge an Gesundheitsdaten nehmen laufend zu und damit auch das Potenzial, aufgrund von datenbasierten Erkenntnissen die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern."
Dementsprechend seien Akteure aus Forschung, Praxis, Politik und Wirtschaft an der Nutzung dieser Daten interessiert. Deshalb will der Bundesrat jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Gesundheitsdaten künftig von Forschenden verknüpft weiterverwendet werden können. Dazu seien gemeinsame Standards für den Datenaustausch, ein eindeutiger personenbezogener Identifikator, der Datenzugang an sich, aber auch die Schaffung rechtlicher Grundlagen für den Zugriff nötig, so der Bundesrat.
Für die Umsetzung schlägt die Regierung den Aufbau eines Systems zur Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten vor. Den Datenschutz könnte sich eine nationale Koordinationsstelle sicherstellen, die für die rechtskonforme Datenbearbeitung und den sicheren Datenaustausch verantwortlich sein würde. "Die Einwilligung der betreffenden Personen und der Datenschutz müssen dabei gewährleistet sein."
Den Auftrag des Bundesrats hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhalten. Bis Ende 2023 sollen die Ergebnisse der notwendigen Abklärungen vorliegen. Erst vor Wochenfrist hatte dieselbe Stelle den Auftrag der Landesregierung erhalten, beim elektronischen Patientendossier
"vorwärts zu machen." Dort steht eine Gesetzesrevision bevor.