Bund will beim elektronischen Patientendossier vorwärts machen

27. April 2022 um 12:38
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Die Einführung des EPD verläuft nur schleppend, es fehlt an einer Aufgabenteilung. Eine umfassende Gesetzesrevision soll dem Bund künftig mehr Kompetenzen geben.

Bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers harzt es seit Jahren. Nun will der Bundesrat das Heft in die Hand nehmen. Das Dossier soll künftig als Instrument der obligatorischen Krankenversicherung gelten. Damit erhält der Bund weitreichende Kompetenzen. Die Landesregierung beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), eine Vorlage für die Vernehmlassung zu erarbeiten. Sie stellte fest, dass bei der Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers eine klare Kompetenz- und Aufgabenteilung fehle. Zudem mangelt es an einer nachhaltigen Finanzierung. Das EDI hatte das Bundesgesetz für das elektronische Patientendossier einer grundlegenden Prüfung unterzogen. Aufgrund der Resultate entschied sich der Bundesrat für eine umfassende Revision dieses Gesetzes. Dafür gibt er acht Eckpunkte vor.

Teil der Grundversicherung

Als Instrument der obligatorischen Krankenversicherung soll das elektronische Patientendossier eine höhere Behandlungsqualität erzielen und letztlich Kosten sparen. Durch die Unterstellung unter die Grundversicherung würde der Bund mehr Kompetenzen erhalten. Die Krankenkassen sollen keinen Zugriff auf die Dossiers haben. Die Revision soll die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Finanzierung durch Bund und Kantone klar regeln. Die Kantone sollen die Kosten für die Daten-Stammgemeinschaften übernehmen und der Bund jene für die Weiterentwicklung. Bei der Freiwilligkeit der Patientinnen und Patienten will der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung schicken. Die eine ist die Beibehaltung der Freiwilligkeit, die andere die Möglichkeit, auf Wunsch vom elektronischen Dossier ausgenommen zu werden. Der Bundesrat zieht die zweite Variante vor.

Pflicht für das Gesundheitswesen

Für das ambulante Gesundheitswesen soll das elektronische Dossier Pflicht sein. Neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte sind bereits seit dem 1. Januar 2022 dazu verpflichtet. Für Überweisungen und Ähnliches will die Landesregierung die Nutzung der Infrastruktur des Dossiers ermöglichen. Zudem will sie abklären lassen, wie eine staatliche elektronische Identität (E-ID) sich für das Patientendossier nutzen lässt. Daneben soll das EDI eine Übergangsfinanzierung für das elektronische Patientendossier vorschlagen. Die Finanzhilfen sollen sicherstellen, dass das elektronische Patientendossier bis zur Revision des Gesetzes bezahlt ist. Die Kantone müssen sich daran beteiligen, der Verteilschlüssel ist noch nicht festgelegt.

Erst 8000 Dossiers sind eröffnet

Das elektronische Patientendossier wird seit Anfang 2021 schrittweise flächendeckend eingeführt. Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau nahm als erste den Betrieb auf. Sie bietet der Aargauer Bevölkerung seit Anfang Mai 2021 die Möglichkeit, ein elektronisches Patientendossier zu eröffnen. Die Einführung des Patientendossiers war zuvor mehrmals verschoben worden. Dafür gibt es verschiedene Gründe, unter anderen die Finanzierung, die dezentrale Umsetzung und das komplexe Zertifizierungsverfahren. Bis im März 2022 sind nur sieben Gemeinschaften zertifiziert worden. Und erst 8000 Patientendossiers wurden bis dahin in der Schweiz eröffnet.

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