Technische Probleme, stockende Prozesse, Skepsis in der Bevölkerung: Das elektronische Patientendossier (EPD), einst gross angekündigt, stellt sich mehr und mehr als langwierige Baustelle heraus. Erst 8000 Dossiers wurden in der Schweiz bislang überhaupt eröffnet. Dies zeigt ein Factsheet des Bundes von Ende März.
Das EPD hätte laut dem entsprechenden Bundesgesetz bis im Frühling 2020 eingeführt werden müssen. Dies
verzögerte sich aber mehrfach. Grund war vor allem der komplexe Zertifizierungsprozess der Betreibergesellschaften, der sogenannten Stammgemeinschaften, für das notwendige Datenschutzlevel. Bis im März 2022 sind nun sieben Gemeinschaften zertifiziert worden. Auch bei der grössten, die
vom Unternehmen Axsana betrieben wird, können seit kurzem EPDs eröffnet werden, allerdings erst bei der Geschäftsstelle oder während der Eröffnungsaktion an mobilen Ständen. Auch bei den anderen Betreibern muss man physisch vor Ort sein, um ein EPD zu bekommen.
Angebot soll zügiger verbreitet werden
Dem Programmausschuss von Bund und Kantonen, der die Fortschritte überprüfen soll, geht die Einführung deutlich zu langsam. Er fordert die Betreibergesellschaften auf, den flächendeckenden Betrieb aufzunehmen und das EPD im ganzen Einzugsgebiet zügig anzubieten. Neben dem Anschluss der Gesundheitseinrichtungen soll das EPD auch mit einfachen Eröffnungsmöglichkeiten in der Bevölkerung gefördert werden. Nur mit diesen Schritten und der Vernetzung der Gemeinschaften, könne ein national einheitliches EPD zeitnah Realität werden, heisst es vom Programmausschuss.
Die Vernetzung wird laut Factsheet aufgrund der komplexen Prozesse vermutlich bis Ende 2022 dauern. Erst dann ist aber mit einem einheitlich verfügbaren EDP in der Schweiz zu rechnen.
Die Umsetzung des EPD geht nicht nur dem Programmausschuss zu langsam,
im letzten Herbst hatte sich bereits die zweite Arbeitsgemeinschaft aus dem Gesundheitswesen gegründet, um die Digitalisierung und das EPD zu beschleunigen. Der Verein IPAG eHealth schrieb damals, das EPD könne ohne tiefgreifende Anpassungen dem vorgesehenen Zweck nicht gerecht werden. Der Bundesrat schliesslich veröffentlichte im letzten August einen
Bericht zu notwendigen Massnahmen. So sollen unter anderem eine Informationskampagne gestartet sowie Zugang, Nutzerfreundlichkeit und Funktionalitäten verbessert werden.