Code & Paragraphen: Wäre KI der gerechtere Richter?

26. Juni 2026 um 09:56
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Sven Kohlmeier. Foto: zVg

Kolumnist Sven Kohlmeier plädiert für menschliche Entscheidungen in Strafverfahren. Bei zivilrechtlichen Fällen sieht er für KI hingegen durchaus ein Potenzial.

Wir alle wissen, dass KI-Antworten dem Nutzer oder der Nutzerin gefallen wollen. Das wäre schonmal eine gute Voraussetzung, wenn ein KI-Richterspruch allen gefällt. Und ein weiteres Faszination stelle ich bei der juristischen KI-Nutzung fest: Die KI antwortet sehr ausgewogen, egal ob ich auf Kläger oder Beklagtenseite stehe. Könnte KI damit auch gerechtere Urteile fällen?
Studie: Hungrige Richter fällen härtere Urteile
Ich will hier keiner Richterin oder Richter zu nahe treten. Aber die Frühstückspause beeinflusst die Richtersprüche: Eine wissenschaftliche Studie (Danziger S, Levav J, Avnaim-Pesso L) der Ben Gurion University of the Negev (Beer Sheva/Israel) kam 2011 zu der Erkenntnis, dass ein Richter, der gut gefrühstückt hat, positiver über einen Bewährungsantrag entscheidet, als ein hungriger.
Die Frage, die die Wissenschaftler stellten, war: Basieren richterliche Entscheidungen allein auf Gesetz und Fakten? Die Antwort fiel ziemlich eindeutig aus: Je hungriger der Richter war und je näher die nächste Essenpause kam, desto unnachgiebiger entschied das Gericht. Kurz vor der Pause wurden fast sämtliche Anträge auf Haftentlassung abgelehnt. Unmittelbar nach dem Essen wurden Anträge deutlich positiver entschieden. Neurowissenschaftlich Schuld daran soll der Blutzuckerspiegel sein.
Eine KI wird nie hungrig – ausser nach Strom
Wie wäre es, wenn ich als Partei entscheiden kann, ob ich von einem menschlichen Gericht oder einer KI eine Entscheidung erhalte? Selbstverständlich sind die gesetzlichen Grundlagen dafür noch nicht geschaffen. Mir einzig bekannt ist ein Entscheid aus dem Bundesland Bayern, welches die Verwaltungsverfahrensvorschriften anpassen will, so dass KI zukünftig Ermessensentscheidungen treffen kann.
Nicht mehr der "hungrige" Richter entscheidet, sondern der monotone und allen gefallen-wollende KI-Richter entscheidet? Die einzige Beschränkung der KI: sie ist ziemlich stromhungrig. Sicherlich halte ich in standardisierten zivilrechtlichen Fällen den KI-Einsatz für möglich, zum Beispiel bei Fluggastrechten oder der Berechnung von Mietzinserhöhungen. Diese "Massenverfahren" könnten damit effizient abgehandelt werden, da diese einem strengen Prüfungsmuster folgen und keine besonderen juristischen Schwierigkeiten aufweisen. Wo auf der einen Seite spezialisierte Legal-Tech-Anbieter Masseverfahren zu den Gerichten bringen, dürfen auch die Gerichte selber technische Verfahren anwenden. Insofern ist es richtig, dass einige deutsche Bundesländer eine Assistenz für Massenverfahren (MAKI) entwickeln.
Straf- und Verwaltungsverfahren: Der Mensch muss entscheiden
Bei Strafverfahren sehe ich ethisch und verfassungsrechtlich die Anforderung, dass ein Mensch entscheidet. Und als Jurist habe ich den Anspruch, dass ein Mensch über das Schicksal von Menschen entscheidet und keine KI oder Maschine. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass in Strafverfahren Maschinen die Entscheidung treffen, ob ein Mensch ins Gefängnis kommt oder ausgeschafft wird. Auch wird ein menschlicher Richter die persönlichen Umstände oder die Resozialisierungschancen viel besser einordnen können.
Im Verwaltungsverfahren gibt uns Art. 29, Abs. 2 der Bundesverfassung vor, dass ein Anspruch auf rechtliches Gehör besteht. Das Bundesgericht verlangt, dass die Behörde das Vorbringen des Betroffenen auch tatsächlich hört, sorgfältig und ernsthaft prüft und in der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Daraus folgt die Pflicht der Behörde, ihren Entscheid zu begründen. Die KI ist schon keine "Behörde", sondern allenthalben Hilfsmittel der Behörde. Wenn aber die KI die Entscheidung begründet, dürfte keine Begründung der Behörde vorliegen. Viel schwerwiegender ist aber, dass nach diesem Artikel der Verfassung gefordert ist – und wohl auch historisch nur so verstanden werden kann –, dass ein Mensch das Vorbringen von Betroffenen hört, prüft und dann entscheidet. Insofern teile ich die Kritik an bayerischen Weg der KI-Ermessen-Entscheidung.
KI wird und muss auch in der Justiz Einzug halten, auch angesichts immer mehr KI-generierter Klagen durch Nichtjuristen. Das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen gebietet es aber, dass Straf- und Ermessenentscheidungen nicht nur "The-Human in the loop" sind, sondern von Menschen getroffen werden. Diese sollen im Zweifel auch belastet werden, wenn sei eine falsche oder zu harte Entscheidung getroffen haben. Bei einfachen Zivil- oder Masseverfahren finde ich aber: Das könnte man mal mit einem KI-Gericht probieren.

Der Autor

Sven Kohlmeier ist Fachanwalt für IT-Recht (DE). Er fokussiert sich auf die Schnittstelle zwischen KI- und IT-Rechtsthemen wie auch Cross-Border-Sachverhalten zwischen der Schweiz und Deutschland. Daneben unterrichtet er an der Fernfachhochschule Schweiz im CAS Legaltech, amtet als Co-Leiter der Rechtskommission von SwissICT und als Co-Head des Digital Education Institutes. Als Kolumnist äussert er auf inside-it.ch seine persönliche Meinung.

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