

Datenschutz im Wallis steht vor Problemen
1. Juni 2022 um 13:11Der kantonale Datenschützer will Ende Jahr zurücktreten, doch die Gesetzesgrundlagen im Kanton könnten gegen Bundesrecht verstossen. Eine Lösung ist nicht in Sicht.
Sébastien Fanti, der oberste Datenschützer des Kantons Wallis, wird gemäss einem Bericht des 'Walliser Boten' per Ende 2022 von seinem Amt zurücktreten. Fanti hatte das Amt vor 9 Jahren zuerst interimistisch übernommen und danach 2 volle Amtszeiten geleistet. Nun läge es am Grossen Rat, eine Nachfolgelösung zu finden, so die Zeitung. Doch so einfach dürfte sich die Suche nicht gestalten: Zum einen soll dies an einem engen Zeitplan und Verzögerungen bei einer Gesetzgebung durch den Grossen Rat liegen und zum anderen am aktuellen Datenschützer selbst, schreibt das Blatt.
Das Schengen-Datenschutzgesetz ist seit 2019 in Kraft und dient in der Schweiz als Richtlinie für die Revision von Bundesgesetzen über den Datenschutz. Gemäss dem 'Walliser Boten' hat dies dazu geführt, dass auch das Walliser Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) hätte angepasst werden müssen. Dies sei bis heute allerdings nicht geschehen, schreibt die Zeitung.
Anpassungen dringend nötig
Gemäss dem Bundesamt für Justiz ist vorgesehen, dass das neue Datenschutzrecht am 1. September 2023 in Kraft tritt. Der dafür notwendige Entscheid des Bundesrates müsse allerdings noch erfolgen. Sollte das kantonale GIDA bis dahin nicht revidiert worden sein, würde es entsprechend gegen übergeordnetes Recht verstossen und hätte somit reale Folgen für den Kanton. Bereits heute würde Sébastien Fanti aufgrund der noch nicht durchgeführten Revision keine positiven Vormeinungen mehr zu Videoüberwachungen in den Gemeinden abgeben, schreibt die Zeitung.
Bereits im Februar sagte der Datenschutzbeauftragte gegenüber dem Blatt, dass er sich schlicht weigere, sich "an einer rechtswidrigen Praxis zu beteiligen". Mehrere Abgeordnete bezeichneten die Zustände an der letzten Session im Mai deshalb als unhaltbar. SVP-Fraktionschef Christian Gasser berichtete davon, dass Gemeinden direkt von diesem rechtlichen Vakuum betroffen seien und aufgrund dessen beispielsweise keine Abfallsammelstellen mehr überwachen könnten.
Gegenseitige Schuldzuweisungen
Nach wie vor würden sich Fanti und der zuständige Staatsrat Frédéric Favre (FDP) die Schuld über das Scheitern der GIDA-Revision gegenseitig zuschieben, schreibt die Zeitung. In einer Session des Grossen Rates von Ende 2021 äusserte sich Favre anlässlich einer entsprechenden Frage dahingehend, dass Fanti für die Verzögerungen massgeblich mitverantwortlich sei. Er habe den Prozess durch mehrere Fristverlängerungen und die Beantragung eines eigenen Experten massiv verzögert.
Fanti auf der anderen Seite wehrte sich gegen diesen Vorwurf und erklärte gegenüber dem 'Walliser Boten', dass der Entwurf des revidierten GIDA "stümperhaft" sei. Er lese sich "wie die Arbeit eines Jurastudenten im ersten Semester". Die Gegenkritik untermalte er damit, dass er zusammen mit der kantonalen Datenschutzkommission ganze 25 Seiten mit Kommentaren hätte ergänzen müssen.
Ein seltsames Friedensangebot
Ende April 2022 hat Fanti dann gemäss der Zeitung ein Schreiben an den Grossen Rat geschickt, indem er offerierte, sein Mandat eventuell bis Ende 2023 zu verlängern, damit er die Revision des GIDA selbst abschliessen könnte und somit auch die Suche nach einem Nachfolger vereinfachen würde. Seinen Vorschlag knüpfte der Datenschützer allerdings an gewisse Bedingungen, die es laut dem 'Walliser Boten' "in sich haben":
Einerseits forderte er in dem Schreiben eine Budgeterhöhung für das Jahr 2023 auf 550'000 Franken. Derzeit beträgt das jährliche Budget für den kantonalen Datenschutz 220'000 Franken. Davon bezahlt werden 120 Stellenprozente verteilt auf insgesamt zwei Mitarbeitende, sowie Auslagen, die mit dem Betrieb der Stelle zusammenhängen, wie die Miete, das Material oder die Website. Die Zeitung zieht den Vergleich mit der Behörde im Kanton Fribourg wo knapp 500'000 Franken für 200 Stellenprozente benötigt werden und kritisiert dieses Missverhältnis.
Andererseits forderte Fanti auch die Abtretung aller Rechte und Vermögenswerte, darunter Website, IT-Werkzeuge und Material. Gemäss dem 'Waliser Boten' sorgte diese Forderung bereits in der Vergangenheit für Kopfschütteln im Parlament und wurde entsprechend abgelehnt.
Der Grosse Rates antwortete diplomatisch auf das Schreiben und verweist auf einen Gesetzesartikel im noch nicht revidierten GIDA: "Da das derzeit geltende Gesetz in Art. 36 GIDA vorsieht, dass der Grosse Rat einen Beauftragten für eine Dauer von 4 Jahren ernennt, sehen wir uns nicht berechtigt, das Mandat nur für ein Jahr zu vergeben." Er könne sich gerne für ein weiteres Mandat über vier Jahre bewerben, schreibt der Grosse Rat weiter.
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