Morgen sind mindestens 30 Leserinnen und Leser von inside-it.ch mit Abklärungen zum Datenschutz beschäftigt. So viele haben in unserer Anfrage angegeben, dass sie sich die Konsequenzen des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) nach dessen Inkrafttreten genauer anschauen wollen. Und morgen, am 1. September, ist es eben soweit.
Neu gilt eine Meldepflicht bei bestimmten Datenschutzverstössen. Man muss also reagieren und kann solche Fälle nicht liegen lassen. Darüber hinaus kann der Datenschutzbeauftragte (Edöb) von Amtes wegen tätig werden, persönliche Bussen von bis zu 250'000 Franken drohen. Einige Details aber auch wichtige Abweichungen von der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hatte Rechtsanwalt Martin Steiger in unserem
Interview vor genau einem Jahr erläutert.
Eine Abweichung lautet: Das DSG verbietet die Verarbeitung von Personendaten nur im Ausnahmefall, während die DSGVO diese nur im Ausnahmefall erlaubt. Vielleicht sind auch deshalb 36 Firmen unserer Leserinnen und Leser noch nicht bereit, weil sie derzeit grad mit anderen Sorgen kämpfen, wie sie in unserer Umfrage angegeben haben. Zusammen mit den eingangs erwähnten Umfrageteilnehmer sind immerhin 43% der Firmen noch nicht fit für das DSG.
Alles nach Schulbuch erledigt haben 48 Firmen, 28 waren bei der Umfrage vom 22. August im Zeitplan – sollten mittlerweile also auch bereits sein für das neue Gesetz. Von unseren Leserinnen und Lesern sehen sich über die Hälfte gewappnet für das neue DSG, 12 Firmen mussten nach eigenem Bekunden allerdings ein paar Nachtschichten einlegen.
Die kleine Online-Umfrage von inside-it.ch beantworteten zwischen dem 22. und dem 29. August 154 Personen. Sie konnten auf die Frage, ob Sie für das DSG gerüstet seien, eine von 5 Antworten zwischen "Leider Nein" bis "alles erledigt" wählen.