Der Bundesrat hat heute den Entwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das oberste Gremium ist der Meinung, dass bei "konkretem Verdacht auf terroristische Absichten" als letzte Mittel auch Wanzen in Privaträumen installiert sowie Post, Telefon, Mail und Computer überwacht werden dürfen. In der Botschaft ans Parlament schreibt der Bundesrat, die Sicherheits- und Gefahrenlage der Schweiz habe sich in den letzten Jahren namentlich durch die "erhöhte Wahrscheinlichkeit" von islamistisch motivierten Terroranschlägen "sukzessive verschlechtert".
Justizminister Christoph Blocher sagte, seine europäischen Kollegen würfen der Schweiz vor, zu passiv zu sein. Zudem sei das BWIS für "Schönwetterperioden" konzipiert. Blocher fordert eine gezielte und streng überwachte Verbesserung der Informationsbeschaffung und Anpassung an den europäischen Standard.
Der oberste Datenschützer Hanspeter Thür kritisiert, dass Personen ohne konkreten Straftatverdacht auf terroristische Umtriebe überwacht werden können – ohne ihr Wissen. Opfer einer Überwachung sollen erst nachträglich informiert werden. SVP und SP lehnen Blochers Ideen ab, die FDP lässt alles offen, während die CVP sich zustimmend geäussert hat.
Voraussichtlich wird es etwa ein Jahr dauern, bis das Parlament über das BWIS II abstimmen wird. Übrigens ist das "erste" BWIS, das sogenannte Hooligangesetz, bereits seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Nun geht es um das BWIS II, das im Entwurf besteht und erst heute an National- und Ständerat ging. Nachdem das (neue) Parlament etwa im Sommer 2008 darüber abgestimmt haben wird, fängt die dreimonatige Referendumsfrist an. Das "präventive Lauschen" dürfte also frühestens in eineinhalb Jahren losgehen. (Maurizio Minetti)