Für die "Führung und Unterstützung von ICT Projekten" hat das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) in 10 Losen Aufträge im Umfang von bis zu 72 Millionen Franken
auf Simap ausgeschrieben. Neben dezidierten Projektunterstützungsdienstleistungen sucht die Bundesverwaltung Hilfe in mehreren Fachbereichen: Telekommunikation, Büroautomation, Software-Entwicklung, Betriebswirtschaftliche IT-Lösungen sowie Integration und Infrastruktur.
Auffälligerweise findet sich in allen Ausschreibungen der Hinweis, dass jeweils ein Teillos für "leistungsstarke Unternehmen" und ein weiteres für "Kleinstunternehmen (auch bekannt als Mikrounternehmen)" vorgesehen ist. Wir haben nachgefragt, warum insbesondere kleine KMU so ausdrücklich zur Angebotsabgabe eingeladen werden.
Sonja Uhlmann, Leiterin Direktionsstab und Mediensprecherin des BIT, verweist dazu zunächst aufs Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, laut dem "die Gleichbehandlung aller Anbieter und Anbieterinnen gewährleistet werden" müsse. Und sie fügt an: "Andererseits sind insbesondere kleinere Unternehmen in bestimmten Nischen sehr innovativ und arbeiten sehr lösungsorientiert." Deshalb sei es bei passenden Aufträgen sinnvoll, solche KMU anzusprechen und zu beauftragen.
Von einer politischen Vorgabe, KMU zu bevorzugen, spricht man beim BIT nicht. Stattdessen heisst es, der Bund beabsichtige generell in seinen Ausschreibungen, "möglichst viele Marktteilnehmer und somit breite Teile der Wirtschaft anzusprechen". Auch den Einwand, Mikrounternehmen seien zum Beispiel durch den Fokus auf einen so grossen Auftraggeber wie den Bund anfälliger als Grossunternehmen, lässt man beim BIT nicht gelten. Man gehe davon aus, dass die Anbieter selbst in der Lage sind zu entscheiden, ob sie die Anforderungen respektive den Zeitraum der Beschaffung erfüllen können.
Somit bestehe auch die Gefahr nicht, durch den Rückgriff auf KMU Lieferengpässe zu riskieren: "Durch das erheblich tiefere Ausschreibungsvolumen werden keine Grossaufträge an die Mikrounternehmen vergeben", so Uhlmann. Zudem überprüfe man beim konkreten Abruf, ob die Leistung auch erbracht werden könne. Mögliche Risiken der Zusammenarbeit bewerte das BIT unabhängig von Unternehmensgrösse bei allen gleich, ergänzt sie.
Das gelte auch für die Erfüllung beziehungsweise Nichterfüllung von Vorgaben. Die seien für alle Marktteilnehmer gleich. "Wenn sie nicht mehr lieferfähig sind, müssen sie den Auftrag zurückgeben oder er wird ihnen entzogen."