EFK: "ASALfutur könnte die Beteiligten überfordern"

4. Dezember 2019 um 10:00
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Die Finanzkontrolle sieht ein vorbildliches Risiko­management, bemängelt aber eine fehlende Strategie für eine IT-Zielarchitektur im 100-Millionen-Franken-Projekt.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat das Projekt ASALfutur der Arbeitslosenversicherung (ALV) geprüft. In dessen Rahmen sollen bis 2021 die seit 1993 eingesetzten IT-Systeme ersetzt werden, über die jährlich rund fünf Milliarden Franken an Arbeitslose ausbezahlt werden.
Das Vorgängerprojekt ASALneu musste im August 2015 abgebrochen werden, was zu Folgekosten von jährlich rund 15 Millionen Franken.
Anfang 2019 gab es dann aber gute News. So war ein Proof-of-Concept (POC) offenbar erfolgreich durchgeführt worden. Dies unterstreicht nun auch die EFK und schreibt zudem: "Die EFK konnte feststellen, dass sowohl die Berichterstattung als auch das Risikomanagement des Projekts vorbildlich sind."
Mit dem Zeitplan gab es aber einige Schwierigkeiten, so wurde etwa der anvisierte Meilenstein im März nicht erreicht. Dennoch bleibe das Tempo hoch und es würden nun parallel Spezifikationsarbeiten ausgeführt, wie die EFK festhält. Dies sei in dieser frühen Phase zwar zweckmässig, aber es erhöhe den Druck. Die Finanzkontrolle schliesst: "So könnte die Komplexität des ASAL-Systems und der Realisierungszeitdruck die Projektbeteiligten überfordern."
Es seien bei zu ehrgeizigem Festhalten am Einführungstermin Abstriche an Qualität und Tests denkbar, so die EFK. Dies könne aber nicht akzeptiert werden. Deshalb dürften Qualitätssicherung und Testmanagement auf keinen Fall reduziert werden.
Die EFK empfiehlt der ALV, einen Gesamt-Detailprojektplan mit allen Aktivitäten und Abhängigkeiten zu erstellen. Verschiedene Fragen könnten schliesslich erst im Rahmen der Detailspezifikationen geklärt werden. "Solange aber die offenen Fragen nicht geklärt sind, ist die Zielerreichung ungewiss", schreibt die EFK zum Prüfungszeitpunkt Anfang Mai 2019.
Seitens ALV heisst es nun, dass eine Gesamt-Detailplanung bis auf Stufe von Arbeitspaketen seit Juli 2019 vorliegt. "Die Empfehlung ist damit umgesetzt", hält die ALV fest.
Ein Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Systemarchitektur. Die Finanzkontrolle schreibt, dass basierend auf einer ALV-Strategie eine Geschäftsarchitektur, eine IT-Zielarchitektur, ein strategischer Massnahmenplan und ein Projektportfolio abgeleitet werden müssten.
In einer Stellungnahme unterstützt die ALV dieses Vorgehen "grundsätzlich", hält aber fest, dass "dieses theoretische Modellvorgehen an die konkreten Herausforderungen, Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst werden" müsse.
Eine weitere Empfehlung der EFK lautet, dass die Stammdatenverwaltung mit den Zielen der Bundesinformatik konsistent sein soll. Sie müsse darum mit den beiden Bundesprojekten Superb23 und DaziT abgestimmt werden. Ersteres steht für die Modernisierung der zivilen SAP-Systeme des Bundes, zweiteres ist das Digitalisierungsprojekt der Zollverwaltung.
Auch hierzu antwortete die ALV: Die übergeordnete Konsolidierung der Stammdaten werde ab 2020 in einem separaten Projekt angegangen, dann sei auch eine Abstimmung mit den beiden genannten Projekten vorgesehen. (ts)

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