Die Freistellung und Entschädigung des ehemaligen Chefs des Amtes für Informatik (AfI) im Thurgau beschäftigt das kantonale Parlament weiter. SVP-Kantonsrat Hermann Lei will von der Regierung wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage dem freigestellten AfI-Chef ein "Schweigegeld" zugesprochen wurde. Er hat dazu eine Einfache Anfrage eingereicht, wie die 'Thurgauer Zeitung' berichtet.
Kantonsrat Lei will diesen Einwand entkräften: Er erkundigt sich bei der Regierung im Vorstoss auch nach der juristischen Grundlage für die Geheimhalteklausel. Mit dieser würde das Auskunftsrecht des Parlaments sowie der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) beschnitten, argumentiert er.
GLP-Kantonsrat Heeb: Verschwiegenheit "mutet seltsam an"
Bereits am 18. Dezember hatte GLP-Kantonsrat Hanspeter Heeb eine Anfrage an den Regierungsrat gerichtet, in der er die Verschwiegenheitsvereinbarung thematisiert: Diese "mute seltsam an", kommentierte Heeb.
"Der Kanton gewährt Einsicht in sämtliche Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen", heisst es seit Mai 2019 in der Thurgauer Kantonsverfassung. Welche überwiegenden öffentlichen Interessen zu der Verschwiegenheitsklausel geführt hätten, möchte Heeb wissen.
Leo Kuster, ehemaliger Chef des Amtes für Informatik (AfI) des Kantons Thurgau,
wurde Mitte November per sofort freigestellt. Laut einer Stellungnahme des Departements für Inneres und Volkswirtschaft lag der Grund "in der unterschiedlichen Auffassung über die zukünftige Führung des Amtes".
Die beiden Anfragen von Heeb und Lei sind hängig.