Der Kanton Freiburg verzichtet im Moment auf einen neuen Anlauf für die elektronische Stimmabgabe. Die technische und administrative Komplexität des Projekts habe stark zugenommen, teilte der Staatsrat mit.
Um das Projekt wie geplant 2022 wieder aufzunehmen, wären zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich. Das Geld will die Regierung lieber für andere Verwaltungsleistungen einsetzen – etwa für die Weiterentwicklung des virtuellen Schalters und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Bereich der Digitalisierung.
Dass das E-Voting einem Bedürfnis der Bevölkerung entspreche, sei aber klar, schreibt der Staatsrat. Früher oder später werde die elektronische Stimmabgabe zu einer Notwendigkeit in einer modernen Demokratie. Der Staatsrat will die Lage nach den eidgenössischen Wahlen 2023 neu beurteilen.
Der Kanton Freiburg hatte sich im vergangenen Jahrzehnt an E-Voting-Versuchen beteiligt. Das Angebot stiess vor allem bei Auslandschweizern auf grosses Interesse. Die Anwendung wurde aber
2019 vom Markt genommen, nachdem Schwachstellen im Quellcode entdeckt worden waren.
Die Bundeskanzlei, die Post und die interessierten Kantone haben die Arbeiten zur Wiedereinführung des E-Voting unterdessen wieder aufgenommen. Anfang September hatte die Post den
Quellcode ihres überarbeiteten E-Voting-Systems freigegeben. Nun sollen sukzessive aufgrund der Befunde von Pentestern sowie einer Expertenkommission des Bundes Schwachstellen behoben und die Software weiterentwickelt werden. Per Ende 2021 sollen dann
die definitiven rechtlichen Grundlagen vorliegen, um das System zulassen zu können.