Nach Problemserie: Bundesrat lässt Zentrali­sierung des EPD prüfen

12. August 2021 um 11:28
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Ist das Elektronische Patientendossier zu retten? Die Baustellen Finanzierung, Zertifizierung und dezentrale Struktur stehen nun zur Debatte.

Seit wenigen Monaten kann man in einigen Kantonen ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen. Das riesige Projekt, das sich mehrfach verzögert hatte, geht weiterhin schleppend voran: In einem Bericht schlägt der Bundesrat nun eine Reihe von Massnahmen vor, um die Verbreitung und Nutzung des Dossiers voranzutreiben.
So soll beispielsweise geprüft werden, ob das aufwendige Zertifizierungsverfahren der Stammgemeinschaften durch eine staatliche Anerkennung ersetzt werden soll. Die Schwierigkeiten sind schon länger bekannt und waren der Hauptgrund für die Verzögerungen: Die Stammgemeinschaften müssen sich von Zertifizierungsstellen überprüfen lassen, die selbst akkreditiert werden müssen. Das sei eine komplexe Dreieckbeziehung, hielt kürzlich auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonrats Zürich fest.
Als Grund für die Verzögerungen nennt der Bundesrat im Bericht auch, dass die nachhaltige Finanzierung nicht sichergestellt sei. Erst im Frühling stellte die Zürcher GPK fest, dass sich die Axsana, die grösste Betreiberin einer Stammgemeinschaft, in einer prekären finanziellen Situation befindet. Die 8 beteiligten Kantone mussten der Betreibergesellschaft ein Darlehen über 1,7 Millionen Franken gewähren. Die Situation gefährde das EPD als Ganzes, heisst es im bundesrätlichen Bericht.
Nun möchte der Bundesrat das dem Dossier zugrundeliegende Gesetz (EPDG) unter die Lupe nehmen. Weil das EPDG als Rahmengesetz ausgestaltet sei, seien nur wenige Zuständigkeiten geregelt, heisst es von der Regierung. Insbesondere habe der Bund keine Kompetenzen, um über die Finanzierung zu bestimmen. Überhaupt: "Aufgrund der dezentralen Umsetzung kommt dem Bund kein gesetzliches Durchsetzungsrecht zu", wird im Bericht moniert.

Kommt es zu einer Zentralisierung des EPD?

Für die Sicherheit des EPD wurde auch mit der dezentralen Struktur geworben: Verschiedene Stammgemeinschaften verwalten die Dossiers, so dass sie etwa bei einem Cyberangriff nicht alle exponiert wären. Damit könnte nun Schluss sein. Im Bericht heisst es: Der Bundesrat habe entschieden, die Struktur des EPDG grundlegend zu überprüfen. "Im Rahmen dieser Prüfung soll zudem eine allfällige Zentralisierung des EPD evaluiert werden". Ende Februar 2022 will die Regierung über das weitere Vorgehen entscheiden.
Cyberangriffe auf Gesundheitsinfrastruktur stehen auf der Tagesordnung. Erst im Mai hatten Kriminelle in Irland 700 Gigabyte an Patientendaten entwendet und einen Teil online veröffentlicht. Das verunsichert.
In der Schweizer Bevölkerung gibt es Vorbehalte, obwohl das EPD für Patienten freiwillig ist und sie über die gespeicherten Informationen bestimmen können. Zwar nimmt die Zustimmung zum EPD zu, das E-Health-Barometer vom Frühling zeigte aber, dass fast die Hälfte der Patienten fürchtet, Daten könnten in den falschen Händen landen. Eine Zentralisierung der Strukturen dürfte diese Befürchtungen kaum ausräumen.
Die Regierung erhofft sich nun durch eine EPD-Pflicht für ambulant tätige Gesundheitsfachleute  eine weitere Verbreitung. Beschlossen hatte dies das Parlament: ab dem 1. Januar 2022 ist der Anschluss an eine Stammgemeinschaft auch für neu zugelassene ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte obligatorisch.
Als weitere rasche Massnahmen, die keiner Gesetzesänderung bedürfen, sollen nun eine Informationskampagne gestartet sowie Zugang, Nutzerfreundlichkeit und Funktionalitäten verbessert werden. Es habe sich schon früh gezeigt, dass Weiterentwicklungen notwendig seien, um den Nutzen des EPD für alle Beteiligten zu erhöhen, räumt Bundesrat im Bericht ein. 

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