Gebühren beim Handelsregisteramt Zug können ab sofort mit Bitcoin und Ether bezahlt werden. Möglich wird das Bezahlen per Kryptowährung durch eine Zusammenarbeit mit Bitcoin Suisse. Das 2013 von Niklas Nikolajsen mitgegründete Unternehmen bietet dem Handelsregisteramt eine Lösung, mit der Bitcoin und Ether kosten- und gebührenfrei sowie ohne Umrechnungsrisiko als Zahlungsmittel akzeptiert werden können. Das Handelsregisteramt trage somit keinerlei Risiko von Kursschwankungen, wie es heute mitteilt.
Die Zahlungsabwicklung funktioniert über ein "Payment Gateway" beziehungsweise eine "Merchant Site". Dabei kann das Handelsregisteramt via dem Gateway Rechnungen erstellen, die von den Kunden in einer der Kryptowährungen bezahlt werden. Nach der Bezahlung der Rechnung wird der entsprechende Betrag durch Bitcoin Suisse in Franken gewechselt und der genaue Rechnungsbetrag an das Handelsregisteramt überwiesen. Das Amt erhalte dabei genau den Betrag in Schweizer Franken, den er den Kunden in Rechnung gestellt habe.
"Mit dem Entscheid, Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel zuzulassen, beweist das Handelsregisteramt Zug stellvertretend für den Kanton, dass die Verwaltung nicht nur über digitale Entwicklung spricht, sondern diese auch aktiv angehen und mitgestalten will", wird Amtsleiter Andreas Hess in der Mitteilung zitiert.
Die Stadt Zug hat bereits
im Sommer 2016 ein Bitcoin-Pilotprojekt gestartet, bei dem am Schalter im Stadthaus Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle bis zu einem Gegenwert von 200 Franken mit der Internetwährung bezahlt werden können. (kjo/sda)